Schonwald

Schwetzinger Hardt

Typ Schonwald (Nr. 392)
Ersterklärungsjahr 2001
Verordnungsjahr 2014
Fläche 1.288,63 ha (12.886.300 m²)
Regierungsbezirk Karlsruhe
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Gemeinde Hockenheim, Leimen, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Walldorf
Waldbesitzart
  • Kommunalwald
  • Staatswald
Wuchsgebiet Oberrheinisches Tiefland
Höhe über N.N. 98-118 m
Klimahöhenzone planar (100 %)
Hangneigung 0 % - < 5 % (82 %)
Waldgesellschaft Hainsimsen-Buchenwald (41 %)
Hauptbaumart/Gruppe Kiefern (69 %)
Schutzgebietssteckbrief Schonwald Schwetzinger Hardt
Verordnung § 3: Schutzzweck
Schutzzweck-Kategorie Schutzobjekt
Bestockung
  • Lebensraum
    • Alte, bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur*
    • Hainsimsen-Buchenwald*
    • Kiefernwälder der sarmatischen Steppe*
    • Waldmeister-Buchenwald*
Biotop
  • Biotop(e)
  • Waldbiotop(e)
  • Offenlandbiotop(e)
  • Biotopvernetzung
Fauna
  • Seltene Tierart(-en)
  • Vögel*
  • Allgemein*
Flora
  • Allgemein*
  • Seltene Pflanzenart(-en)
Historische Nutzung Aktiv
  • Hutewald oder Weidewald aktiv
Offenland
  • Lebensraum
    • Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis*
    • Trockenen Sandheiden mit Calluna und Genista*
    • Trockenen, kalkreichen Sandrasen*
  • Magerrasen
  • Binnenduene / Flugsandfeld
Waldfunktion
  • Waldfunktion
  • Pufferzone Bannwald

* innerhalb des Natura 2000-Gebiets

Stand 2013

(1) Der Schonwald setzt sich aus Erhaltungs- und Entwicklungszonen zusammen. (2) Schutzzweck der Erhaltungszonen ist vorrangig die Erhaltung und Pflege- der vorkommenden Waldbiotope (FFH-Waldlebensraumtypen), insbesondere der Vorkommen von „Kiefernwäldern der sarmatischen Steppe“ (FFH-Wald-lebensraumtyp 91U0), hauptsächlich in der landesweit einzigartigen, gebietstypischen Ausprägung des Pyrolo-Pinetums, der bestehenden natürlichen „Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder“ (FFH-Waldlebensraumtypen 9110 und 9130) sowie der „Alten, bodensauren Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ (FFH-Waldlebensraumtyp 9190) und der daran angepassten Biozönosen in ihrer derzeitigen räumlichen Ausdehnung sowie in einem günstigen Erhaltungszustand; - der vorkommenden Offenlandbiotope (FFH-Offenlandlebensraumtypen), insbesondere der „Trockenen, kalkreichen Sandrasen“ (FFH-Offenlandlebensraumtyp*6120), der “dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis“ (FFH-Offenlandlebensraumtyp 2330) und der „Trockenen Sandheiden mit Calluna und Genista“ (FFH-Offenlandlebensraumtyp 2310) auf den Flugsand- und Binnendünen-Standorten mit ihren Tier- und Pflanzenarten in ihrer derzeitigen räumlichen Ausdehnung sowie in einem günstigen Erhaltungszustand; - der Lebensstätten von Vogelarten, die in der Vogelschutzgebietsverordnung gelistet sind; - der auf natürliche Weise neu entstehenden Biotope mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten; - der gesamten Waldbestockung zur Aufrechterhaltung der Waldfunktionen (3) Schutzzweck der Entwicklungszonen ist vorrangig - die Verbesserung bestehender und die Entwicklung neuer Wuchsorte standortsgemässer, naturnaher Waldlebensraumtypen, insbesondere der „Kiefernwäldern der sarmatischen Steppe“ (FFH-Waldlebensraumtyp 91U0), der „Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder“ (FFH-Waldlebensraumtypen 9110 und 9130) und der „Alten, bodensauren Eichenwälder auf Sandebenen“ (FFH-Waldlebensraumtyp 9190) sowie der daran angepassten Biozönosen; - die Verbesserung bestehender und die Entwicklung neuer Wuchsorte der „Trockenen, kalkreichen Sandrasen“ (FFH-Offenlandlebensraumtyp *6120), der “dünen mit offenen Grasflächen“ (FFH-Offenlandlebensraumtyp 23 30) und der „Trockenen Sandheiden“ (FFH-Offenlandlebensraumtyp 2310) sowie der daran angepassten Biozönosen; - die Verbesserung bestehender und die Entwicklung neuer Lebensstätten gemeinschaftsrechtlich geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie die unter anderen naturschutzfachlichen Gesichtspunkten zu initiierende, langfristige Erweiterung bestehender oder Entwicklung neuer Biotope und Habitatstrukturen als Lebensräume für weitere gefährdete Tier- und Pflanzenarten; - die Abschirmung von Bannwaldflächen zur Verringerung von negativen Randeinflüssen (Pufferung). Dabei sollen waldbauliche Erkenntnisse hinsichtlich einer möglichen Klimaveränderung berücksichtigt werden. (4) In den Erhaltungs- und Entwicklungszonen sollen vorhandene und neu entstehende Biotope und Biotopkomplexe miteinander vernetzt werden. Dazu werden die im jeweils gültigen Managementplan für das FFH-Gebiet 6617-341 „Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen“ und für das Vogelschutzgebiet 6617-441 „Schwetzinger und Hockenheimer Hardt“ gelisteten Erhaltungs- und Entwicklungsmassnahmen vorrangig umgesetzt. (5) Historische Waldbewirtschaftungsformen einschliesslich Waldweide sollen fortgesetzt oder wieder aufgenommen werden.

Verordnung § 6: Schutz- und Pflegegrundsätze
Maßnahmen-Kategorie Maßnahmen
Alt- und Totholz / Habitatbäume
  • Altholzanteile erhöhen
  • Stehende Totholzanteile erhöhen
  • Liegende Totholzanteile erhöhen
  • Erhaltung ausgewählter Habitatbäume
  • Markierung ausgewählter Habitatbäume
  • Markierung ausgewählter Habitatbaumgruppen
Artenmanagement
  • Neophytenbekämpfung (fakultativ => Artenschlüssel)
Artenschutz
  • spezielle Artenschutzmaßnahme
  • Schonende Pflegeeingriffe unter Berücksichtigung der Lebensraumeigenschaften und der spezifischen ökologischen Ansprüche der zu schützenden Pflanzen- und Tierarten
Biotopschutz und -pflege
  • Vorhandene Waldbiotope erhalten und pflegen
Boden- / Reliefveränderungen
  • extensive Bodenverletzung
Entwicklung /Pflege von Offenland (Grünland) Lichtstrukturen
  • Ausstockung von Waldbeständen/Aufforstungen (zur Schaffung von Freiflächen)
  • Gehölzaufkommen/-anflug beseitigen
Forstliche Maßnahme (Waldbausystem)
  • Naturverjüngung hat Vorrang. Pflanzung nur, wenn angestrebte Naturverjüngung nicht aufläuft
  • Erhalten/Herstellen strukturreicher Waldränder/Säume
  • Förderung des Oberstandes
  • Erhaltung/ Erneuerung einer lichten Laubholzbestockung
Lanwirtschaftmaßnahme (Mäh, Grün- Ackerland, weide, wiese)
  • Mahd mit Abräumen
  • Beweidung
Steuerung der Baumartenzusammensetzung
  • Anbauverzicht gebietsfremder Arten
  • Umbau in standorttypische Waldgesellschaft
  • Förderung der Naturverjüngung standortheimischer Arten (fakultativ => Artenschlüssel)
  • Entnahme standortfremder Baumarten vor der Hiebsreife (fakultativ => Artenschlüssel)
  • Entnahme standortfremder Baumarten vor der Hiebsreife (fakultativ => Artenschlüssel)
  • Förderung standortheimischer Baumarten bei der Waldpflege
  • Vorhandene Baumartenvielfalt erhalten und fördern
Steuerung der Waldstruktur
  • Auflichten
  • Auflichten
historische Waldbewirtschaftung
  • historische Waldbewirtschaftung
  • Streunutzung im Wald
keine Maßnahme / Sukzession / Acker- Grünland
  • keine Aufforstung von Grünland

Forstliche Maßnahmen - Stand 2013

(1) Erhaltungsmaßnahmen dienen der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes von Biotopen, Lebensraumtypen und Lebensstätten bestimmter Arten. (2) Entwicklungsmaßnahmen sind geeignet, bestehende Flächen von Biotopen, Lebensraumtypen oder Lebensstätten von bestimmten Arten hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes weiter zu verbessern. Darüber hinaus können Entwicklungsmaßnahmen auch dazu genutzt werden, zusätzliche Flächen mit gebietstypischen Biotopen, Lebensraumtypen und Lebensstätten, insbesondere innerhalb des FFH- und des Vogelschutz-Gebietes zu schaffen. (3) Bei der Aufstellung und Fortschreibung der Pflege- und Entwicklungspläne sowie bei der Durchführung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind die Pflege- und Entwicklungsplanungen (Managementpläne) für die NATURA 2000-Gebiete entsprechend zu berücksichtigen. 1. Trockene, kalkreiche Sandrasen (FFH-Offenlandlebensraumtyp *6120), Binnendünen mit offenen Grasflächen (FFH-Offenlandlebensraumtyp 2320) und Trockene Sandheiden (FFH-Offenlandlebensraumtyp 2310) sind beschattungsarm oder offen zu halten, unter anderem durch Ausstockung von Gehölzen zu erweitern oder neu herzustellen und zu vernetzen. Soweit zielführend können hierzu Rohbodensituationen geschaffen werden. 2. An Wegrändern werden Sandmagerrasen i.d.R. unter Abführen des Schnittgutes nach der Mahd offengehalten, ggf. auch durch Beweidung. Der Zeitpunkt der Mahd oder der Beweidung richtet sich nach dem zu schützenden Artenspektrum. 3. In Beständen mit Resten oder Ansätzen besonders schützenswerter Sandbiotope sollen durch gezieltes Entfernen des Unterstandes und Auflichten des Oberstandes lichte Bereiche geschaffen werden. Dort wird auf weiteren Vor- und Unterbau mit Laubhölzern verzichtet. 4. Bei der Bestandesbegründung bleiben insbesondere auf Binnendünenköpfen Flächen offen und werden nicht bepflanzt, sofern dort Sand- und Magerrasenarten vorkommen oder ihr Vorkommen aufgrund der Standortseignung begründet werden kann. 5. Die Pflege, Förderung und Entwicklung von lichten Kiefernsteppenwäldern (FFHWaldlebensraumtyp 91U0), insbesondere des Pyrolo-Pinetums erfolgt vorrangig durch Entfernung des Strauchunterwuchses sowie in bestimmten Bereichen durch Wiederaufnahme historischer Waldbewirtschaftungsformen wie Waldweide und Streunutzung. Ggf. können weitere geeignete maschinelle Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. 6. Die Hainsimsen-Buchenwälder (FFH-Waldlebensraumtyp 9110), die Waldmeister-Buchenwälder (FFH-Waldlebensraumtyp 9130) sowie die bodensauren Eichenwälder (FFH-Waldlebensraumtyp 9190) werden, unter anderem auch durch sukzessive Entfernung nicht standortheimischer Baumarten, unter Berücksichtigung der natürlichen Entwicklungsdynamik durch Förderung der typischen Baumartenzusammensetzung im Zuge der Jungbestandspflege und Durchforstung sowie unter Sicherung und Ausnutzung natürlicher Verjüngung der für den Lebensraumtyp typischen Baumarten erhalten und flächenmäßig weiterentwickelt. 7. Aus vorhandenen oder neu zu etablierenden Eichen-Gruppen sollen vorrangig durch Einzelstammnutzungen Solitäre herausgepflegt oder erzogen werden, um langfristig ein möglichst kleinräumiges Mosaik von starken Alteichen mit ihren typischen Lebensgemeinschaften aufzubauen. 8. Die natürliche Verjüngung, ggf. nach Bodenbearbeitung oder mit Oberbodenabtrag (für Kiefer) ist der Regelfall. Pflanzung mit standortheimischem, herkunftsgesichertem Pflanzgut erfolgt nur, wenn die angestrebte natürliche Verjüngung nicht aufläuft. 9. Bei der Bestandespflege sind Baumartenvielfalt und lichte Strukturen zu fördern. In Mischbeständen sind die Anteile von nichtgesellschaftstypischen Baumarten jedoch sukzessive zu verringern. Neophyten sollen nach Möglichkeit zurückgedrängt werden. 10. Im Schonwald erfolgt kein Anbau nichtlebensraumtypischer Baumarten. 11. Markante und landschaftsprägende Einzelbäume sowie Habitatbäume (Artenschutz) sind zu erhalten, soweit es die Verkehrssicherungspflicht zulässt. Habitatbäume sollen zusätzlich in geeigneter Weise dauerhaft markiert werden. 12. Die Anteile von Altholz (insbesondere die Altersphase > 200 Jahre) sowie von stehendem und liegendem Totholz werden erhöht. Altholzinseln (Waldrefugien) und Strukturen mit Dauerbestockung (Habitatbaumgruppen) werden eingerichtet. Stehendes Totholz wird jedoch nur dort angereichert, wo es die Verkehrssicherungspflicht, die Arbeitssicherheit und der Waldschutz erlauben. 13. Bei jeder Hiebsmaßnahme werden die besonderen Belange des Artenschutzes berücksichtigt. Hiebsmaßnahmen sollen auf das Winterhalbjahr (Anfang Oktober bis Ende Februar) beschränkt bleiben. 14. Die Pflege der Wegränder nimmt auf die Ansprüche geschützter Arten besondere Rücksicht. 15. Bei der Waldrandpflege ist die Gehölzarten- und Strukturvielfalt unter Beachtung von Artenschutzaspekten zu erhalten und zu fördern. Licht und Wärme liebende Pflanzenarten sind konsequent zu fördern.

Exposition Flächenanteil
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Datengrundlage
Hangneigung Flächenanteil
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Datengrundlage

Digitale Geländemodelle (Auflösung 25m): Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) (Stand 2020).

Parameter vieljähriges Mittel
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Windgeschwindigkeit {{formatSpeed(wsgStats['climate_parameters'][0].wind_speed_mps)}}
Pot. Sonneneinstrahlung {{formatRadiation(wsgStats['climate_parameters'][0].potential_solar_radiation_kwhpsqm)}}
Datengrundlage

Modelliert aus Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Klimaperiode 1991-2013 (Stand 2016, Auflösung 250m).
Datenaufbereitung durch die Waldschutzgebietkonzeption der FVA (Abteilung Waldnaturschutz).

Naturnähe Flächenanteil
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Datengrundlage

Naturnähe der Baumartenzusammensetzung (Waldschutzgebietskonzeption; Abteilung Waldnaturschutz, Stand 2016).

Waldgesellschaft (BWI) Flächenanteil
Datengrundlage

Regional-zonale Standorteinheiten (Stand 2020). Standortskundliche Geodaten. Weiterführende Informationen: FVA-Standortskkartierung

Baumarten(-gruppen) Flächenanteil
Datengrundlage

Waldeinteilung der Forsteinrichtung (LWD). Geodaten des Landesbetriebes ForstBW (Stand 2020).
Weiterführende Informationen: FVA-Waldschutzgebietskonzeption

Altersklassen Flächenanteil
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Datengrundlage

Waldeinteilung der Forsteinrichtung (LWD). Geodaten des Landesbetriebes ForstBW (Stand 2020).
Weiterführende Informationen: FVA-Waldschutzgebietskonzeption

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Laub-/Nadelbäume Flächenanteil
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Verlauf Lücken ({{minyear}}-{{maxyear}})
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* berechnet sich aus dem Anteil der überschneideten Waldbiotopsfläche innerhalb des Waldschutzgebiets