Waldschutzgebiete
Die Walschutzgebiete umfassen Bannwälder und Biosphärengebiets-Kernzonen mit natürlicher Entwicklung (Prozessschutzgebiete) sowie Schonwälder, in denen Pflege- und Entwicklungsmaßnamen für den Biotop- und Artenschutz stattfinden.

Bannwälder
Bannwälder haben drei wesentliche Funktionen:
- Die ökologische Funktion beinhaltet den Schutz natürlicher Prozesse und ihrer Auswirkungen auf die Waldbiodiversität.
- Die wissenschaftliche Funktion liegt in der Erforschung der natürlichen Waldentwicklung ohne den Einfluss des Menschen.
- Umweltbildung und Naturerlebnis sind Teile der gesellschaftlichen Funktion von Bannwäldern.

Biosphärengebiets-Kernzonen
Biosphärengebiets-Kernzonen sind geschützte Wälder mit natürlicher Entwicklung, welche nach Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesen werden. Hierzu zählen die Kernzonen von Großschutzgebieten, d.h. der Biosphärengebiete (nach BNatSchG § 25) und des Nationalparks (nach BNatSchG § 24).

Schonwälder
In Schonwäldern sind die waldbaulichen Eingriffe in der Regel auf ein definiertes Naturschutzziel ausgerichtet. Die für die Umsetzung des Schutzziels erforderlichen Maßnahmen werden im öffentlichen Wald in periodischen Betriebsplänen nach §50 LWaldG festgelegt und kontrolliert.
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