Die Waldschutzgebiete umfassen Bannwälder und Schonwälder. Die Biosphärengebiets-Kernzonen des Schwarzwaldes und der Schwäbischen Alb, die teilweise auch als Bannwälder verordnet sind, sind hier ebenfalls aufgelistet.
Bannwälder
Bannwälder sind Prozessschutzflächen (PdF) und haben drei wesentliche Funktionen:
- Die ökologische Funktion beinhaltet den Schutz natürlicher Prozesse und ihrer Auswirkungen auf die Waldbiodiversität.
- Die wissenschaftliche Funktion liegt in der Erforschung der natürlichen Waldentwicklung ohne den Einfluss des Menschen.
- Umweltbildung und Naturerlebnis sind Teile der gesellschaftlichen Funktion von Bannwäldern.
Schonwälder
In Schonwäldern sind die waldbaulichen Eingriffe in der Regel auf ein definiertes Naturschutzziel ausgerichtet. Die für die Umsetzung des Schutzziels erforderlichen Maßnahmen werden im öffentlichen Wald in periodischen Betriebsplänen nach §50 LWaldG festgelegt und kontrolliert.
Biosphärengebiets-Kernzonen
Biosphärengebiets-Kernzonen sind Prozessschutzflächen (PdF), welche nach Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesen werden (BNatSchG § 25). Hierzu zählen die Kernzonen der Biosphärengebiete Schwäbische Alb und Schwarzwald.
Weitere Informationen:
- Bannwaldprogramm (FVA)
- Schonwaldprogramm (FVA)
- Biosphärengebiet Schwäbische Alb
- Biosphärengebiet Schwarzwald
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