Uhu

Uhu

Bubo bubo (Linnaeus, 1758)

Beschreibung

Der Uhu ist eine Vogelart aus der Gattung der Uhus (Bubo), die zur Ordnung der Eulen (Strigiformes) gehört. Der Uhu ist die größte Eulenart. Uhus haben einen massigen Körper und einen auffällig dicken Kopf mit Federohren. Die Augen sind orangegelb. Das Gefieder weist dunkle Längs- und Querzeichnungen auf. Brust und Bauch sind dabei heller als die Rückseite.

Vorkommen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Siedlungsdichte nicht nur vom Vorhandensein geeigneter Lebensräume abhängig, sondern noch immer vom Fortschreiten der Wiederbesiedlung hauptsächlich aus östlicher Richtung. Offensichtlich werden zuerst die bereits besiedelten, östlichen Landesteile weiter aufgefüllt. Nur an den größeren Flüssen Neckar und vor allem Donau vordringend wurden auch die dortigen, sehr geeigneten Lebensräume dichter besiedelt. Der untere Neckarraum ist noch dünn besiedelt. Die Rheinebene, aber auch Oberschwaben mit Allgäu sind 1998 noch nicht einmal von Einzelpaaren erreicht. Demnach war der Uhu noch um 1850 vor allem auf der gesamten Schwäbischen Alb, mit geringerer Dichte aber auch in den meisten anderen Landesteilen, weit verbreitet. Mindestens Einzelvorkommen gab es früher auch in den verschiedenen Teilen des Schwarzwaldes, weniger dagegen in den heute gut besiedelten Gebieten im Nordosten Württembergs. Generell kann gesagt werden, dass von den heutigen Brutrevieren selbst bei großzügiger Auslegung der Reviergrenzen früher nur etwa zwei Drittel belegt waren, vor allem auf der Schwäbischen Alb. Bedrohte, aussterbende Vogelarten hielten und halten sich meist in den für sie am besten geeigneten Lebensräumen am längsten. Beim Uhu in Baden-Württemberg traf dies aber nur teilweise zu. Im württembergischen Landesteil waren die bewaldeten Steilhänge bzw. Hochlagen um 900 bis 1.000 m ü. NN im Raum Balingen am längsten besetzt. Die engeren Brutreviere liegen in Baden-Württemberg dank reichlichem Angebot in der Regel in Felsbiotopen (Hölzinger & Mahler 2001).

Lebensraum

Der Uhu bewohnt abwechslungsreich gegliederte, locker bewaldete Landschaften mit Felswänden und Steinbrüchen oder andere ungestörte Areale. Er weist ein Nahrungsspektrum von Großinsekten über Amphibien bis hin zu Vögeln und Säugetieren auf. Bei Nahrungsknappheit frisst er auch Aas. Im Zeitalter aktiver, wenn auch illegaler, Verfolgung konnte der Uhu nur in abgelegenen und daher störungsärmeren Revieren überdauern, obwohl die klimatischen Bedingungen und die Nahrungsgrundlage dort relativ schlecht sind. Bei der Wiederbesiedlung bevorzugt werden eindeutig die milderen, bedeutend nahrungsreicheren Tallagen mit möglichst langsam fließenden Flüssen und Bächen (Wasservögel, Bisamratten), offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen (Igel, Mäuse, Hasen) sowie gleichzeitig felsreichen Hanglagen oder geeigneten Steinbrüchen (gute, geschützte Brutplätze). Gewässer sind aber nicht unbedingte Voraussetzung. Geschlossene größere Wälder, enge Waldtäler (z.B. innerer Schwarzwald) und Hochlagen werden dagegen weitgehend gemieden und sind bis jetzt auch aus diesem Grund nicht besiedelt (Hölzinger & Mahler 2001).

Lebensweise

  • Revier- und brutplatztreuer Standvogel.
  • Aktionsräume 500 bis 3800 ha groß, aber extrem störungsempfindlich am erweiterten Brutplatz.
  • Er kann „kalkulierbare“ Störungen tolerieren (z. B. regelmäßiger Betrieb in Steinbrüchen oder begangene Wege).
  • Fortpflanzungszeit: 1. Februar bis 15. September.
  • Uhus sind Standvögel mit relativ hoher Lebenserwartung.
  • Die gleichen Partner bleiben daher oft mehrere Jahre zusammen und halten wohl ganzjährig mindestens lockeren Kontakt zueinander.
  • Normale Neststandorte sind Höhlen.
  • Die Hauptnahrung des Uhus besteht aus Säugetieren und Vögeln. Amphibien und Reptilien werden regelmäßig erbeutet, sehr selten dagegen Fische, Krebse und große Insekten, hier vor allem Käfer und Heuschrecken (Hölzinger & Mahler 2001).

Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen

Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?

  • Anlage von Holzlagerplätzen.
  • Belassen einzelner Überhälter auf Kahlschlags- bzw. Sturmwurfflächen als Sitzwarten.
  • Ausweisung von Ruhezonen (Waldrefugien) oder Integration von Brutplätzen in Habitatbaumgruppen z.B. durch Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes von ForstBW.

Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen Managementplans)

  • Behutsame Freihaltung der Felsen, um die Besonnung zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Besonders kleine Gehölze und Bäume auf Felsbändern sowie am Boden sollten als Deckung erhalten bleiben.
  • Anlage und Erhaltung von Freiflächen im Wald wie Wildwiesen, Leitungs- und Wegtrassen.
  • Großzügige Waldrandpflege, die zu offenen bis lichten Strukturen entlang von Säumen und Gewässern führt.
  • Regelmäßiges (jährliches) Mähen von Banketten, Wegrändern und Waldwiesen.

Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?

  • Forstliche Maßnahmen während der Brutzeit im Umkreis von ca. 300 m um besetzte Brutplätze, da sehr störungsempfindlich. Nur der Zeitraum von September bis November ist unkritisch. Der Uhu toleriert hingegen „kalkulierbare“ Störungen (z. B. regelmäßiger Betrieb in Steinbrüchen oder begangene Wege).
  • Aufstellen von Zäunen aus Draht (FVA 2020).

Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug

  • „Erhaltung offener Felswände mit Höhlen, Nischen und Felsbändern.
  • Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten.
  • Erhaltung von offenem Wiesengelände mit Feldgehölzen.
  • Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.
  • Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.“ (Zitat aus VSG-VO v. 05.02.2010; Anlage 1)

Resümee

Die größte Herausforderung mit dem Uhu liegt im (Er-) Kennen der Brutplätze und der entsprechenden Rücksichtnahme bei der Holzernte. Es wird empfohlen, sich zur Schutzzone mit Artexperten abzustimmen. Ein Großteil der Brutplätze ist der AG Wanderfalkenschutz bekannt. Brutplätze sind sensible Daten, die nicht weiter gemeldet werden sollten, um Störungen durch (Foto-) Tourismus zu vermeiden. Innerhalb von Vogelschutzgebieten ist der jeweilige Managementplan zu beachten (FVA 2020).

Verbreitung
Keine vollständige Verbreitung aufgrund lückenhafter Datenbasis
Systematik
Stamm
Chordata
Familie
Strigidae
Gattung
Bubo
Art
Bubo bubo (Linnaeus, 1758)
Artengruppe
Vögel
Typ
Natura 2000
Lebensraum
  • Habitatstruktur
    • Felsen / Blockhalden / Schutthänge
Schutzstatus
  • Priorität:
    niedrig
  • Rote Liste BW:
    (*) Ungefährdet
  • Rote Liste DE:
    (*) Ungefährdet
  • Bundesnaturschutzgesetz:
    4

Autoren

  • Sidonio-Rosas, Georgette

Bildautoren

  • Mayer, Josepha
  • TonW
  • the3cats

Quellen

FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) & LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) 2020
Praxishilfe Uhu Entwurf.
Hölzinger, J. & Mahler, U. 2001
Die Vögel Baden-Württembergs, Nicht-Singvögel 3.