Steinkrebs

Steinkrebs

Austropotamobius torrentium (von Paula Schrank, 1803)

Beschreibung

Der Steinkrebs ist mit einer Länge von ca. 8 cm die kleinste heimische Flusskrebsart (LUBW 2010).

Vorkommen in Baden-Württemberg

Der Steinkrebs bewohntnaturnahe, saubere und sommerkühle Fließgewässer mit steinigem Substrat. Er lebt sehr selten auch in größeren Fließgewässern.

Lebensraum

  • Bäche mit hoher Wasser- und Substratqualität. Der Steinkrebs besiedelt diese auch bei geringer Wasserführung bis weit in die Oberläufe hinein (Klingen, Tobel).
  • Bäche mit überhängender Vegetation und Bäumen an der Wasserlinie.
  • Verstecke unter lückiger Steinauflage, Totholz oder ins Wasser ragende Baumwurzeln sowie im Uferbereich in Höhlen.

Lebensweise

  • Steinkrebse haben ein geringes aktives Ausbreitungspotential und eine geringe natürliche Abundanz.
  • Paarung: Anfang Oktober bis November.
  • Die Eier werden anschließend bis zur Schlupfzeit der Jungtiere von Mai bis Juni ausgetragen.

Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen

Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?

  • Anpflanzung von standortsgerechten Ufergehölzen, insbesondere der Schwarzerle.
  • Forstarbeiten mit Wasserkontakt, die als Krebspestprophylaxe grundsätzlich in Fließrichtung des Gewässers (von der Quelle bachabwärts) vorgenommen werden.
  • Nach Forstbetriebsarbeiten mit Wasserkontakt in von fremden Flusskrebsarten besiedelten Gewässerabschnitten ist eine wirksame Desinfektion aller Gerätschaften, Stiefel etc. zwingend, bevor in anderen Gewässerab-schnitten weitergearbeitet wird. Auskünfte zu den bekannten Vorkommen fremder Flusskrebsarten erteilt die Fischereiforschungsstelle.

Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen MaP)

  • Erhaltung von Wanderhindernissen die ein Einwandern fremder Krebsarten verhindern. Ggf. auch Modifizierung zur Verbesserung der Sperrwirkung in Abstimmung mit der zuständigen Fischereibehörde.

Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen für beide Arten darstellen?

  • Nicht sachgerechter Einsatz von Insektiziden (z. B. Polterschutzspritzung in Gewässernähe), hohe Empfindlichkeit!
  • Einschleppung/Einwanderung von invasiven Flusskrebsarten und Krebspest durch Unachtsamkeit (siehe Hinweise oben und im Resümee).
  • Verschmutzung der Gewässer durch Sedimenteintrag bei Rückearbeiten im und am Gewässer. (z. B. durch Erosionsfracht in Feinerschließungslinien und über Wegdrainagen).
  • Grabenunterhaltung entlang von Wegen, die direkt in Fließgewässer münden.
  • Beeinträchtigung der Gewässerstruktur durch Entnahme von Wurzeln und Totholz.
  • Zerstörung der Gewässersohle (z. B. durch Befestigung oder Aufschüttung).
  • Verlust von naturnahen Uferbereichen durch Anbau von Fichten.
  • Wasserentnahme für Nasslager (Verringerung der Wasserführung, Trockenfallen).
  • Baumfällung in besiedelte Gewässerabschnitte hinein oder sonstige Ablagerung von Kronenmaterial bzw. größeren Totholzmengen im Gewässer (Eutrophierung).

Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug

  • „Erhaltung von naturnahen, reich strukturierten, dauerhaft wasserführenden, vorzugsweise kleinen Fließgewässern mit einer natürlichen Gewässerdynamik und zahlreichen Versteckmöglichkeiten, wie lückige Steinauflagen, ins Wasser ragende Gehölzwurzeln, Totholz oder überhängende Uferbereiche.
  • Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment-, Nährstoff- oder Insektizidbelastungen.
  • Erhaltung von standorttypischen Ufergehölzen
  • Erhaltung von Ausbreitungsbarrieren zwischen Vorkommen von Dohlenkrebsen/Steinkrebsen und invasiven Flusskrebsen zur Vermeidung einer Einschleppung der Krebspest oder einer Verdrängung durch Konkurrenz. Erhaltung der Art durch Einhaltung einer strikten Krebspestprophylaxe.“ (FFH-Verordnungen der Regierungspräsidien, FFH-VO 2018, Anlage 1)

Resümee

Primäres Ziel ist der naturnahe und ungestörte Erhalt besiedelter Fließgewässer im Wald. Bei bestimmten Betriebsarbeiten sind Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Krebsarten vor Beeinträchtigungen zu beachten. Dies betrifft vor allem Holzrückearbeiten, Wegunterhaltungs- und Waldschutzmaßnahmen.

Bei Arbeiten mit Wasserkontakt muss grundsätzlich bachabwärts gearbeitet werden. Vor einem Gewässerwechsel bedarf es immer einer wirksamen Desinfektion der Geräte, Stiefel etc., da sonst der Krebspesterreger unabsichtlich in Lebensräume heimischer Krebsarten transportiert werden kann (Mittel auf Peressigsäurebasis).

Die Beseitigung oder durchgängige Umgestaltung (Fischaufstiegsanlagen) von Querverbauungen kann zu Einwanderung neozooischer Krebsarten und damit zur Einschleppung der Krebspest führen. Besteht ein entsprechendes Risiko, hat Krebsschutz in der Regel Vorrang vor Durchgängigkeit. Die Beseitigung oder durchgängige Umgestaltung von Querbauwerken in oder in Nachbarschaft von Dohlen- und Steinkrebsvorkommen darf daher nur nach Abstimmung mit der zuständigen Fischereibehörde erfolgen.

In FFH-Gebieten ist der jeweilige Managementplan zu beachten!

Weitere Informationen

Wenn nicht anders angegeben, stammen die Informationen aus den Praxishilfen Natura 2000-Arten: Landesforstverwaltung BW (Hrsg.) (2026): „Praxishilfen Natura 2000-Arten – Waldbewirtschaftung in Habitaten von Natura 2000-Arten“. 30 Seiten, Stuttgart.

Weiterführende Informationen

Verbreitung
Keine vollständige Verbreitung aufgrund lückenhafter Datenbasis
Systematik
Stamm
Arthropoda
Familie
Astacidae
Gattung
Austropotamobius
Art
Austropotamobius torrentium (von Paula Schrank, 1803)
Artengruppe
Sonstige Arthropoden
Typ
Natura 2000
Fachkonzept
  • Gewässerschutz
Schutzstatus
  • Rote Liste BW:
    Stark gefährdet (2)
  • Rote Liste DE:
    Stark gefährdet (2)
  • Bundesnaturschutzgesetz:
    2
  • Natura 2000 / Vogelschutzrichtlinie:
    • Anhang II
    • Anhang V

Autoren

  • Georgi, Maria

Bildautoren

  • Leeb, Christoph

Quellen

UM (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) & LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) 2010
Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie.
Baer, J. et al. 2014
Die Rote Liste für Baden-Württembergs Fische, Neunaugen und Flußkrebse (Hrsg.: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württmberg).