Schwarzstorch
Beschreibung
Der Schwarzstorch bewohnt i. d. R. große, geschlossene Wälder mit eingeschlossenen Feuchtgebieten, Bächen, Sümpfen, Waldteichen und Altwässern (FVA 2020).
Lebensraum
Nahrungshabitat
- Nahrung sind vor allem Fische, Amphibien und Wirbellose (Insekten, Regenwürmer), auch Kleinsäuger.
- Vorzugsweise feuchte bis nasse Biotope und Gewässer - auch schmale Bäche - im und am Wald (FVA 2020).
Bruthabitat
- Störungsarme, altholzreiche Laub-, Misch- und Nadelwälder von mindestens 100 ha.
- Horste bevorzugt in lichten, alten Kiefern-Fichten-Moorwäldern mit viel Totholz.
- Nutzt für den Horstbau alte Bäume mit starken horizontalen Ästen und Anflugschneisen (z.B. Bäche oder kleine Lücken). Auch hoch abgebrochene Bäume (Fichten) und alte Nester von Greifvögeln oder Reihern werden als Ausgangsbasis für den Nestbau verwendet.
- Nest meistens auf dem ersten starken Seitenast von unten, nahe am Stamm; Baumkrone schützt Nest von oben.
- Nutzt Totholzstümpfe im Umfeld des Horstes als Ruheplatz und Ansitzwarte (FVA 2020).
Lebensweise
- Zugvogel.
- Orts- und horsttreu, regelmäßige Nutzung von Ausweichhorsten: Paare nutzen Nester über mehrere Jahre, 5-jähriger Schutz der Horste auch ohne aktuelle Belegung.
- Nahrungssuche teilweise im Umkreis von 20 km und mehr um den Horst.
- In Ausbreitung begriffen.
- Extrem störungsempfindlich in der frühen Fortpflanzungszeit.
- Jahreszeitliches Auftreten in BW: 15.02. - 30.09.
- Fortpflanzungszeit: 01.03. - 31.08 (FVA 2020).
Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen
Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?
- Belassen von Habitatbäumen, z.B. über das Alt- und Totholzkonzept von ForstBW, besonders:
- Ausweisung von Altholzinseln bzw. Waldrefugien mit Horstbäumen.
- Markierung von Horstbäumen im Wirtschaftswald.
- Belassen von stehenden Totholzstümpfen und dürren Stämmen im Horstumfeld.
- Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Bestockung entlang von Bächen (z.B. Rücknahme von Fichte bei waldbaulichen Maßnahmen).
- Jungbestands- und Bestandespflege, die lichte Waldstrukturen und breite (Innen-)Säume erhält.
Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen Managementplans)
- Renaturierung von Flussauen, Sümpfen und Fließgewässern im Wald und in Waldnähe.
- Wiedervernässung ehemals wasserbeeinflusster Wälder.
- Anlegen geeigneter Stillgewässer zur Nahrungssuche.
Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?
- Eingriffe in den Baumbestand im unmittelbaren Horstbereich (eine Baumlänge).
- Veränderung des Waldcharakters im Umkreis von 100 m um den Horst.
- Betreten des Horstbereichs während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 100 m.
- Störungen während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m um den Horst durch forstliche Arbeiten ( z.B. Maschineneinsatz, Verblasen von Kalk u.ä.), Erholungsnutzung, Ausübung der Jagd oder Fischerei.
- Umbau von Feucht-, Laub- und Mischwäldern in Nadelwälder.
- (Erst-)Aufforstung von Feuchtwiesen (FVA 2020).
Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug
- „Erhaltung von ausgedehnten und gewässerreichen Wäldern.
- Erhaltung der Bachauen und Sümpfen mit ihren Wäldern.
- Erhaltung der Feuchtgebiete und Fließgewässer im Wald und in Waldnähe.
- Erhaltung von Altholzinseln im Wald.
- Erhaltung von zur Horstanlage geeigneten Altbäumen, insbesondere hohe Eichen, Buchen und Kiefern mit freier Anflugmöglichkeit in eine breite, lichte und starkastige Krone.
- Erhaltung der Bäume mit Horsten.
- Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.
- Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen, Wasserinsekten, Amphibien und Kleinsäugern.
- Erhaltung störungsfreier Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Fortpflanzungszeit (01.03.-31.08.).“ (Zitat aus VSG-VO v. 05.02.2010; Anlage 1)
Resümee
Im Fokus steht die Vermeidung von die Fortpflanzung beeinträchtigenden oder gar verhindernden Störungen. Angesichts der Störungsempfindlichkeit ist eine besondere Abwägung vor jedem Eingriff in der engeren Horstschutzzone zwingend nötig. Die Restriktionen gelten bis einschließlich des 5. Jahres nach letztmaliger Horstnutzung. Auch die (temporäre) Ausweisung von Sperrzonen durch die Revierleitenden, ebenso wie die Lenkung von Besuchern bei besetzten Horsten können dabei helfen, anthropogene Störungen zu minimieren. Eine weitgehende Geheimhaltung des Brutplatzes vor Dritten ist der wirksamste Schutz (z. B. Gefahr durch Fotografen). Wichtig ist auch die Erhaltung, ggf. die Neuanlage von Gewässern und Feuchtgebieten im und am Wald als Nahrungshabitat. Neben dem Waldbesitzer sind ggf. die Jagdausübungsberechtigten zu informieren, um unbeabsichtigte Störungen zu vermeiden. Eine Abstimmung mit Artexperten wird dringend empfohlen. Wichtige Ansprechpartner finden sich in der „AG Schwarzstorch Baden-Württemberg“. Innerhalb von Vogelschutzgebieten ist der jeweilige Managementplan zu beachten (FVA 2020).
Weitere Informationen
- Informationen zur Art: Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie
- Zu Maßnahmen im Wald: Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete
Wichtiger Ansprechpartner * AG Schwarzstorch BW: schwarz-storch@ogbw.de
- Stamm
- Chordata
- Familie
- Ciconiidae
- Gattung
- Ciconia
- Art
- Ciconia nigra
-
Wuchsgebiete
- Neckarland
- Südwestdeutsches Alpenvorland
-
Waldtypen
- Auwälder / Bruchwälder
- Moorwälder
-
Habitatstrukturen
- Alte Bäume / Habitatbäume (lebend)
- Gewässer / Feuchtstandorte
- AuT-Konzept
- Bannwaldprogramm
- Moorschutzkonzeption
- Bestand
- Priorität:
hoch - Rote Liste BW:
Gefährdet (3) - Rote Liste DE:
(*) Ungefährdet -
Bundesnaturschutzgesetz:
4 - Kalkungssensibel:
ja
Autoren
- FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg)
Bildautoren
- Büscher, Kathy
- Naumann, Johann Friedrich
- erykan
Quellen
- Praxishilfe Schwarzstorch Entwurf.