Schwarzspecht

Schwarzspecht

Dryocopus martius (Linnaeus, 1758)

Allgemein Bilder (5) Autoren und Quellen

Beschreibung

Der Schwarzspecht ist der größte europäische Specht. Er ist leicht erkennbar durch seine überwiegende Schwarzfärbung und die rote Scheitelfärbung. Seine geräumigen Baumhöhlen werden von vielen anderen Tierarten genutzt (FVA 2020).

Vorkommen in Baden-Württemberg

Schwarzspecht ist Brutvogel in allen größeren Wäldern Baden- Württembergs, (fast) ohne natürliche Verbreitungslücken. Es handelt sich hierbei neben den Ballungszentren Stuttgart und Mannheim vor allem um die unbewaldeten Hochlagen des Schawarzwald sowie um die einzige wohl real bestehende Areallücke des Landes in der Donauniederung westlich von Ulm.

Im Nordschwarzwald brütet der Schwarzspecht regelmäßig bis in 1100 m ü. NN, im Südschwarzwald bis 1400 m ü. NN, auf der Schwäbischen Alb bis in die höchsten Lagen bei fast 1000 m ü. NN und im baden-württembergischen Allgäu bis über 1000 m ü. NN.

In Baden-Württemberg siedelt der Schwarzspecht bevorzugt in lichten, nicht sehr dichten Buchen-Tannen-Altholzbeständen, seltener in reinen Buchenwäldern oder in verschiedenen Mischwäldern; in den Hochlagen werden auch reine Nadelwälder mit entsprechender Struktur bewohnt (Hölzinger & Mahler 2001).

Lebensraum

Der Schwarzspecht bewohnt ausgedehnte Laub- und Nadelmischwälder, in Hochlagen auch reine Nadelwälder. Er ist eine ökologische Schlüsselart, da er große und langlebigen Baumhöhlen baut. Der Vogel ist eine Klimaxart alter Buchenwälder mit breiter ökologischer Amplitude. Nahrungsquelle sind vor allem Ameisen(larven) sowie Insekten(larven). Im Gegensatz zu den meisten anderen Spechtarten weist der Schwarzspecht keine sehr strenge Bindung an bestimmte Waldtypen und entsprechende Höhenstufen auf. Er ist vielmehr in den verschiedensten Wäldern von den Tieflagen bis zur Waldgrenze vertreten, allerdings in höchst unterschiedlicher Siedlungsdichte. Der Schwarzspecht stellt aber mehrere entscheidende Anforderungen an seinen Lebensraum:

  • Aufgrund seines großen Flächenbedarfes bevorzugt er größere Waldkomplexe. Allerdings kann er auch kleinere von Kulturflächen getrennte Waldinseln besiedeln, wenn die entscheidenden Nahrungs– und Brutplatzanforderungen erfüllt sind.
  • Der Wald muss einen genügend großen Altholzbestand zur Anlage mehrerer Höhlen aufweisen, da zur Höhlenanlage fast nur Bäume im Alter von über 100 Jahren mit einem Stammdurchmesser im Höhlenbereich von über 35 cm in Frage kommen.
  • Ein freier Anflug zur Bruthöhle muss vorhanden sein.
  • Der Totholz- und Moderholzanteil im Wald muss hoch sein, denn besonders im Winter werden rotfaule Stämme und Stumpen von Nadelbäumen nach Rossameisen abgesucht.
  • Durchsonnte Stellen am Waldboden fördern zusätzlich die Ansiedlung der Hauptnahrungstiere. Als Nahrungsplätze werden neben solchen lichten Waldflächen, in der auch potentielle Beutegreifer rasch entdeckt werden können, auch Wiesenränder, Straßenböschungen und Holzlagerplätze genutzt.
  • Ein Mindestalter bei Buchen von 120 Jahren und bei Kiefern und Tannen von 90 bis 100 Jahren ist für die Anlage der Bruthöhle von Vorteil (Hölzinger & Mahler 2001).

Nahrungshabitat

  • Liegendes und stehendes Totholz insbesondere von Nadelbäumen (Fichte) als Lebensraum von Holz- und Rossameisen.
  • Lichte bis offene Kleinstandorte im Wald wie Wegböschungen, Holzlagerplätze und Waldränder mit (hügelbauenden) Ameisenvorkommen (FVA 2020).

Bruthabitat

  • Buchenreiche Mischwälder mit Kiefer und Tanne, seltener reine Buchen- oder Nadelwälder, oft mit hohem Totholzanteil und bevorzugt ohne dichten Zwischen- und Unterstand.
  • Potentielle Brutbäume sind ältere, v.a. glattrindige, langschäftige Bäume (BHD ≥ 45 cm) mit freier Anflugmöglichkeit zum Bau von Höhlen.
  • Höhlen bevorzugt in Buchen, aber auch Kiefern und Tannen, bisweilen räumlich konzentriert (Höhlenzentren) (FVA 2020).

Lebensweise

  • Ortstreuer Standvogel mit unterschiedlich großen Revieren. Im Bergmischwald 400 ha realistisch.
  • Geringe jährliche Fluktuationen in der Populationsdichte.
  • Fortpflanzungszeit: 15.02. - 30.07 (FVA 2020).
  • Die Bruthöhle befindet sich meist im astlosen Schaft unterhalb des ersten Astes in Höhen zwischen 8 und 15 m.
  • Eine Jahresbrut, Gelegeverluste werden aber bis zu zweimal ersetzt.
  • Der Schwarzspecht ist in seiner Ernährung in hohem Maße an Imagines, Larven und Puppen von Ameisen und holzbewohnenden Käfern gebunden, verzehrt aber auch andere Invertebraten, Früchte und Beeren.
  • bleibt fast ganzjährig im Brutgebiet (und überwintert dort auch).
  • Wanderungen betreffen überwiegend dispergierende Jungvögel, möglicherweise auch unverpaarte Altvögel (Hölzinger & Mahler 2001).

Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen

Dringend erforderliche Schutzmaßnahmen sind die Entwicklung hin zu gut gestuften Naturwäldern und die längerfristige Sicherung von Altholzbeständen – insbesondere von Buchen- und Buchenmischwäldern – durch Verlängerung der Umtriebszeit und den Erhalt von Überhältern in ausreichender Zahl (Hölzinger & Mahler 2001).

Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?

  • Erhaltung der Brutbäume und potentieller Brutbäume z.B. über das Alt- und Totholzkonzept von ForstBW.
  • Erhaltung von Höhlenzentren in Waldrefugien oder anderen Flächen mit natürlicher Waldentwicklung.
  • Belassen von hohen Stöcken beim Einschlag von Nadelbäumen.
  • Durchforstungen oder Jungbestandspflege, die Kiefer und Fichte auch außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes (auf geeigneten Standorten) fördern.
  • Erhöhung der Produktionszeiträume.
  • Dauerwaldartige Bewirtschaftung mit hohen Zieldurchmessern (FVA 2020).

Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen Managementplans)

  • Bestandes- und Waldrandpflege, die abweichend vom üblichen Vorgehen Ameisenlebensräume pflegt und erhält. Das betrifft lichte Waldstrukturen, Lichtungen, Schneisen, Blößen und kleine Verjüngungslücken (FVA 2020).

Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?

  • Flächige Verjüngungsverfahren ohne Erhalt eines Altbaumreservoirs.
  • Entnahme von Überhältern, Höhlenbäumen und Habitatbäumen.
  • Freistellung der Höhlenbäume bzw. Entnahme mehrerer Nachbarbäume.
  • Forstliche Maßnahmen in der Brutzeit im Umkreis um die Höhlenbäume und in Höhlenzentren.
  • Beseitigung von ameisenbewohnten Bäumen und beschädigten Randbäumen v.a. mit Rückeschäden (potenzielle Holzameisennester).
  • Beseitigung von Totholz und Habitatbäumen sowie Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung von holzbrütenden Käferarten (FVA 2020).

Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug

  • „Erhaltung von ausgedehnten Wäldern.
  • Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln.
  • Erhaltung von Bäumen mit Großhöhlen.
  • Erhaltung von Totholz.
  • Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere von Ameisen.“ (VSG-VO; Anlage 1)

Resümee

Klimaxart. Der Schwarzspecht baut Höhlen in alte Bäume, die auch von vielen anderen Arten genutzt werden und ist insofern eine Schirmart für die Biodiveristät unserer Mischwälder. Wesentlich ist die Erhaltung der Höhlenbäume z.B. über das Alt- und Totholzkonzept von ForstBW im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Des Weiteren profitiert er sehr von allen Maßnahmen zugunsten von holz- und hügelbewohnenden Waldameisen. Innerhalb von Vogelschutzgebieten ist der jeweilige Managementplan zu beachten (FVA 2020).

Weitere Informationen

Verbreitung
Keine vollständige Verbreitung aufgrund lückenhafter Datenbasis
Systematik
Stamm
Chordata
Familie
Picidae
Gattung
Dryocopus
Art
Dryocopus martius (Linnaeus, 1758)
Artengruppe
Vögel
Typ
Waldzielart Natura 2000
Lebensraum
  • Wuchsgebiete
    • Baar-Wutach
    • Neckarland
    • Oberrheinisches Tiefland
    • Odenwald
    • Schwäbische Alb
    • Schwarzwald
    • Südwestdeutsches Alpenvorland
  • Waldtypen
    • Auwälder / Bruchwälder
    • Nadelwälder
    • Trockenwälder
  • Habitatstrukturen
    • Alte Bäume / Habitatbäume (lebend)
    • Totholz
Fachkonzept
  • AuT-Konzept
  • Bannwaldprogramm
Schutzstatus
  • Priorität:
    niedrig
  • Rote Liste BW:
    (*) Ungefährdet
  • Rote Liste DE:
    (*) Ungefährdet
  • Bundesnaturschutzgesetz:
    3
  • Verantwortungsart BW:
    ja

Autoren

  • Sidonio-Rosas, Georgette
  • FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg)

Bildautoren

  • Ballenthien, Elena

Quellen

FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) 2020
Praxishilfe Schwarzspecht.
Hölzinger, J. & Mahler, U. 2001
Die Vögel Baden-Württembergs, Nicht-Singvögel 3.
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