Schwarzmilan
Beschreibung
Der Schwarzmilan bewohnt Auenwälder entlang von Flüssen sowie die Randbereiche stillgewässernaher Wälder. Horste sind bevorzugt in hohen Bäumen (FVA 2020).
Lebensraum
Nahrungshabitat
- Seine Nahrung besteht aus Fischen, Vögeln, Kleinsäugern und Aas.
- Halboffene Waldlandschaften in Gewässernähe oder in Auewäldern.
- Nutzt teilweise auch Eichen-, Buchen-, sowie Nadelmischwälder weit abseits von Gewässern (FVA 2020).
Bruthabitat
- Horst oft in Waldrandnähe in einem großkronigen, lichten, hohen (!) Laubbaum (oft Pappel; auch Fichte oder Tanne), gerne an Steilhängen. Nutzt z.T. Horste anderer Arten.
- Altbaumreiche Feldgehölze, gewässerbegleitende Baumreihen und Überständer mit freiem Anflug.
- Gerne in oder am Rand von Graureiher- und Kormorankolonien (FVA 2020).
Lebensweise
- Nestrevier ist sehr klein.
- Nahrungsrevier > 13 bis 43 km² groß.
- Brütet teilweise kolonieartig, oft in direkter Nachbarschaft zu anderen größeren Vogelarten.
- Zugvogel.
- Jahreszeitliches Auftreten: Mitte März bis August.
- Die Fortpflanzungszeit: 01.03.-15.08 (FVA 2020).
Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen
Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?
- Erhaltung der Horstbäume und geeigneter Brutbäume oder Baumgruppen z.B. über das Alt- und Totholzkonzept von ForstBW.
- Bestandespflege, die lichte Waldstrukturen erhält.
- (Dauerwaldartige) Waldbewirtschaftung, die zu einer stetigen Bereitstellung von Altbäumen und Überhältern in Wassernähe führt.
Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen Managementplans)
- Waldrandpflege, die Galeriewälder, Bauminseln und Waldrandbereiche mit Altbäumen erhält.
- Wiederherstellung von naturnahen Auewäldern.
Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?
- Forstliche Arbeiten und Jagd in der Fortpflanzungszeit im Umkreis von ca. 200 m um besetzte Horste (Störungszone).
- Hiebe, die den Waldcharakter ca. 100 m um besetzte Horstbäume deutlich verändern (Erhaltungszone). Das können alle über Einzelstammentnahme hinausgehenden Hiebsformen sein.
- Entnahme von Überhältern und Horstbäumen.
- Umbau naturnaher Laub- und Mischwälder in strukturarme Nadelbaumbestände, v.a. im Auebereich (FVA 2020).
Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug
- Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften.
- Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auewäldern.
- Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offenen Landschaft.
- Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer.
- Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe.
- Erhaltung der Bäume mit Horsten.
- Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.
- Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (01.03. - 15.08.). (Zitat aus VSG-VO v. 05.02.2010; Anlage 1)
Resümee
Lichtwaldart. Der Fokus liegt auf der Erhaltung der Horstbäume (z.B. über das Alt- und Totholzkonzept von ForstBW) und einer naturnahen Waldbewirtschaftung in Wassernähe, die zu einer nachhaltigen Bereitstellung geeigneter Horstbäume führt. Die größte Herausforderung im Umgang mit der Art liegt in der Berücksichtigung der Horstschutzzonen im forstbetrieblichen Alltag. In Vogelschutzgebieten ist der jeweilige Managementplan zu beachten (FVA 2020).
Weitere Informationen
- Informationen zur Art: Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie
- Zu Maßnahmen im Wald: Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete
- Vorkommensdaten und Informationen zum Rotmilan von der LUBW
- Stamm
- Chordata
- Familie
- Accipitridae
- Gattung
- Milvus
- Art
- Milvus migrans
-
Habitatstruktur
- Alte Bäume / Habitatbäume (lebend)
- AuT-Konzept
- Priorität:
niedrig - Rote Liste BW:
(*) Ungefährdet - Rote Liste DE:
(*) Ungefährdet -
Bundesnaturschutzgesetz:
3 - Verantwortungsart BW:
ja