Kammmolch
Kammmolch
Triturus cristatus
Beschreibung
Der Kammmolch ist die größte mitteleuropäische Molchart. Seine Gesamtlänge beträgt 10 bis 15 cm. Entlang des Rückens bildet das Männchen im Frühjahr ein Hochzeitskleid mit einem hohen, deutlich gezackten Rückenkamm aus, dem die Art ihren Namen verdankt und der ihnen ein drachenähnliches Aussehen verleiht. Die Weibchen besitzen keinen Kamm. Von anderen einheimischen Molcharten unterscheidet sich die Art durch die mit schwarzen Flecken durchsetzte intensive Gelbfärbung des Bauches (LUBW 2013).
Erkennungsmerkmale
Der Kammmolch ist unsere größte heimische Molchart und kann bis 18 Zentimeter lang werden. Die Oberseite ist dunkelbraun bis schwärzlich und die Unterseite gelb bis orangegelb mit schwarzen Flecken. Die Männchen besitzen in der Wassertracht einen hohen gezackten Rückenkamm. Charakteristisch ist bei den Männchen außerdem ein perlmutt-silbriges Band („Milchstreifen“) an den Schwanzseiten (NABU 2019).
Vorkommen in Baden-Württemberg
Der Kammmolch besiedelt besonnte Stillgewässer mit ausgeprägter Ufervegetation in lichten Laub- und Auenwäldern, Kiesgruben und auch im Offenland. Als Landlebensräume nutzt der Kammmolch feuchte Laub- und Mischwälder, Gebüsche und Hecken in der Nähe der Laichgewässer.
Lebensraum
- Nahrung sind vor allem (Regen-)würmer, Nacktschnecken und (Wasser-)Insekten.
- Laichgewässer sind dauerhaft wasserführende, gut besonnte, über 50 cm tiefe und möglichst fischfreie stehende Kleinweiher und Teiche mit Flachwasserzonen auf eher lehmigen Böden mit einer Freiwasserzone sowie reicher Unterwasservegetation.
- Ufervegetation und Umland mit naturnahen, lichten Laub- und Auenwäldern, Saumbiotopen und Hecken sowie mit Feldgehölzen durchsetztem Grünland oder Niedermooren.
- Tagesverstecke unter Holz- oder Steinhaufen, in vermodernden Baumstämmen und im Wurzelbereich der Bäume.
- Winterlebensraum in Gewässernähe (z. B. unter oder in Totholz) oder sogar im Gewässer.
Lebensweise
- Ortstreu, mit ganzjährig enger Gewässerbindung.
- Dispersionsräume bis max. 1 km.
- Fortpflanzungszeit: März bis Mitte Juli.
- Gewässeraufenthalt und Larvalentwicklung bis September/Oktober.
Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen
Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?
- Förderung standortheimischer Baumarten.
- Freistellung der Laichgewässer (Entnahme beschattender Randbäume) außerhalb der Fortpflanzungszeit im Zuge der Durchforstung.
- Belassen von liegendem Totholz, Stubben und Wurzeltellern im Umfeld von Laichgewässern.
Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen MaP)
- Neuanlage von Kleingewässern mit min. 70 cm Wassertiefe und min. 100 m² Größe zur Vernetzung von Teilpopulationen.
- Extensivierung von Gewässerrandstreifen und Ausweisung von Pufferflächen.
- In besonders begründeten Fällen Anlage von Amphibienleiteinrichtungen an Straßen im Wald.
- Entfernung des Fischbesatzes aus dem Gewässer.
- Beseitigung beschattender Gehölzsukzession an bekannten Laichgewässern.
- Schaffung von Totholzhaufen in Gewässernähe.
- Schaffen lichter Strukturen im Wald; Offenhalten von Waldlichtungen und Waldwiesen.
Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?
- Umbau in Nadelbaum-Reinbestände (u.a. Beschattung).
- Entnahme von liegendem Totholz im Umfeld von Gewässern.
- Fällung von Bäumen (inklusive Rücken) und Belassen von Kronenholz in besiedelten Gewässerabschnitten.
- Kirrung im bzw. am Laichgewässer
Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug
- „Erhaltung eines Mosaiks aus dauerhaft wasserführenden, möglichst fischfreien, störungsarmen und ausreichend besonnten Aufenthalts- und Fortpflanzungsgewässern mit einer ausgeprägten Unterwasser- und Ufervegetation.
- Erhaltung von strukturreichen Offenlandbereichen, Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit liegendem Totholz, Kleinsäugerhöhlen und weiteren geeigneten Kleinstrukturen, im Umfeld der Fortpflanzungsgewässer als Sommerlebensräume und Winterquartiere.
- Erhaltung des räumlichen Verbundes zwischen den Teillebensräumen.
- Erhaltung einer Vernetzung von Populationen.“ (FFH-Verordnungen der Regierungspräsidien, FFH-VO 2018, Anlage 1)
Resümee
Der Kammmolch ist auf geeignete Laichgewässer in strukturreicher, extensiv genutzter Umgebung angewiesen, wie sie insbesondere in Auenwäldern typisch sind. Wesentliche Erhaltungsmaßnahme ist daher die Schaffung und Erhaltung geeigneter Teiche (ohne fischereiwirtschaftliche Nutzung!). Die Erhaltung von Landlebensräumen und Überwinterungshabitaten kann über die Bereitstellung von liegendem Totholz z. B. über das AuT-Konzept von ForstBW erfolgen. Innerhalb von FFH-Gebieten ist der jeweilige Managementplan zu beachten!
Weitere Informationen
Wenn nicht anders angegeben, stammen die Informationen aus den Praxishilfen Natura 2000-Arten: Landesforstverwaltung BW (Hrsg.) (2026): „Praxishilfen Natura 2000-Arten – Waldbewirtschaftung in Habitaten von Natura 2000-Arten“. 30 Seiten, Stuttgart.
Weitere Informationen
- Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie.
- LUBW-Steckbrief: Kammmolch – Triturus cristatus (Laurenti, 1768) – Artensteckbriefe.
- BfN Anhang-IV-Arten: Kammmolch (Triturus cristatus).
- Laufer H., Fritz K. & Sowig P. (2007): Die Amphbien und Reptilien Baden-Württembergs. Verlag
- E. Ulmer. 807 S. Kammmolch: S. 207 ff.
- Krone, A. (2001): Der Kammmolch (Triturus cristatus). Verbreitung, Biologie und Schutz. RANA-Sonderheft 4, Rangsdorf. ISBN 3-9807627-4
- Stamm
- Chordata
- Familie
- Salamandridae
- Gattung
- Triturus
- Art
- Triturus cristatus
- AuT-Konzept
- Gewässerschutz
- Priorität:
mittel - Rote Liste BW:
Gefährdet (3) - Rote Liste DE:
Gefährdet (3) -
Bundesnaturschutzgesetz:
4 - Natura 2000 / Vogelschutzrichtlinie:
- Anhang II
- Anhang IV
Autoren
- Ballenthien, Elena
- Mayr, Sabine
Bildautoren
- Theuer, Rainer
Quellen
- Artensteckbrief: Kammmolch - Triturus cristatus (Laurenti, 1768).
- Wasserdrache mit Rückenkamm: Der Kammmolch (Triturus cristatus).
- Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. 4. Fassung, Stand: 31.12.2020, Naturschutz-Praxis Artenschutz 16. Abgerufen am 22.01.2026.