Groppe

Groppe

Cottus gobio Linnaeus, 1758

Allgemein Bilder (2) Autoren und Quellen

Beschreibung

Die Kleinfischart Groppe ist hervorragend an ihre bodenorientierte Lebensweise angepasst. Das gänzliche Fehlen einer Schwimmblase und die sehr großen, starken Brustflossen sind hierbei besonders hervorzuheben.

Ihre Fortbewegung über Grund findet in ruckartigen, hüpfenden Bewegungen statt. Auch jagt sie kaum schwimmend, sondern lauert versteckt auf Bachflohkrebse oder Insektenlarven, die mit der Strömung herangetrieben werden. Strukturreiche sommerkühle Gewässer mit steinigen Substraten und sauberem, sauerstoffreichem Wasser stellen geeignete Lebensräume für die Groppe dar (LUBW 2019).

Vorkommen in Baden-Württemberg

Die Groppe ist hauptsächlich in den Bächen im Schwarzwald und Odenwald sowie im Kocher/Jagst- und Taubergebiet zu finden. In den größeren Flusssystemen Baden-Württembergs ist sie dagegen eher rar geworden und gilt als gefährdet. Das liegt v. a. daran, dass sie äußerst empfindlich gegenüber Strukturverlusten und einer Verschlechterung der Wasserqualität ist. So wurde sie vielerorts in die oberen, quellnahen Fluss- und Bachgebiete zurückgedrängt, die von solchen Veränderungen meist verschont geblieben sind. Mittlerweile hat sich die Qualität der Gewässer wieder stark gebessert und viele Flusssysteme wären für die Groppe als Lebensraum wieder geeignet. In die Oberrheineben kommt sie beispielsweise bereits langsam wieder zurück. Doch die Wiedereinwanderung des Grundfisches wird durch die Vielzahl der Hindernisse, die in der Zwischenzeit hinzugekommen sind erschwert: Wehre, Staustufen und selbst niedrige Sohlschwellen können von der Groppe nicht überwunden werden. Daher stellen die oberen Bach- und Flussläufe wichtige Refugien für die Groppe dar und sollten vorrangig geschützt werden (LUBW 2019).

Lebensraum

Bewohner von strukturreichen, rasch fließenden Bächen und Flüssen mit kiesigem bis steinigem Sohlsubstrat. Dominant in der Forellenregion, besiedelt aber auch Flüsse. Besonders empfindlich gegenüber Verbauung; schon kleinste Hindernisse können nicht überwunden werden (FVA 2020).

Das Wohngewässer muss eine abwechslungsreiche Morphologie aufweisen, da die einzelnen Altersklassen dieser Kleinfischart unterschiedliche Ansprüche an die Korngrößen des Bodens und an Fließgeschwindigkeiten stellen. Wichtig sind auch ausreichende Versteckmöglichkeiten zwischen Steinen. In ausgebauten, strukturarmen Gewässern verschwindet die Art (LfU 2014).

Die Art benötigt:

  • Gute Wasserqualität in Bächen, Flüssen und auch langsam fließenden Gewässern. Der Wald – und besonders ein naturnaher Waldaufbau – hilft dabei, diese Wasserqualität zu gewährleisten.
  • Strukturreiche Gewässermorphologie mit sauberem, kiesgeprägtem Sohlsubstrat Gehölz- und strukturreiche Gewässerränder mit Totholzelementen und Wurzeln.
  • Möglichst wenig durch Querbauwerke beeinträchtigte Durchgängigkeit der Gewässer für Wanderungen und Habitatwechsel.
  • Gewässerbegleitende Auen- und Galeriewälder (FVA 2020).

Lebensweise

Die Fortpflanzungszeit der standorttreuen Groppe fällt je nach Temperaturverlauf in die Zeit von Ende Februar bis Mai (FVA 2020). Die Eiablage erfolgt bei Wassertemperaturen zwischen 10° und 12,5 °C. Das Männchen bereitet eine Laichgrube zwischen oder unter Steinen vor. Die orangefarbenen Eier werden vom Weibchen dort in einem Schub in Ballen abgelegt und meist in Hohlräume unter Steinen geklebt. Jedes Weibchen kann etwa 50 bis 1000 Eier legen. Das Männchen bewacht die Eier während der Brutphase bis zum Schlüpfen der Larven und befächert sie mit Frischwasser. Die Eier benötigen bei Temperaturen von 10°C etwa 4 Wochen bis zum Schlupf. Die Larven ernähren sich zunächst von ihrem Dottersack, bei einer Wassertemperatur von 13°C 12 Tage lang, dann gehen sie zur aktiven Ernährung über. Nachts ernähren sich die Tiere vorwiegend von Insektenlarven und Kleinkrebsen, die sie im Lückensystem der Gewässersohle suchen.

Im Mai und Juni driften die Jungfische bachabwärts in strömungsberuhigtere Bereiche. So verbreiten sich die Tiere. Driftverluste werden durch stromaufwärts gerichtete Wanderungen bis gegen Ende Juli wieder ausgeglichen.

Während sich die Jungfische tagsüber zwischen kleineren Steinen von 2 – 5 Zentimeter Korngröße und unter Wurzeln verstecken, benötigen die älteren Jahresklassen zunehmend gröbere Fraktionen bis zu 20 - 30 Zentimeter. Wird die Groppe aufgeschreckt, huscht sie im Zickzack kurze Strecken über den Gewässergrund und versteckt sich erneut.

Die Geschlechtsreife erreicht die Groppe meist nach zwei Jahren. Ihre Lebenserwartung liegt zwischen 2 und 10 Jahren in Abhängigkeit von den Lebensbedingungen (LfU 2014).

Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen

Erhaltungsmaßnahmen:

  • Zur nachhaltigen Sicherung der Lebensräume der Groppe müssen Gewässerabschnitte mit unterschiedlichen Sedimentsortierungen zwischen 2 und 20 Zentimeter mit möglichst wenigen Schlammablagerungen und wechselnden Fließgeschwindigkeiten zwischen 0,2 und 1,2 m/s vorhanden sein. Solche Verhältnisse herrschen nur in unbelasteten, naturnahen Bächen (LfU 2014).
  • Nährstoffanreicherungen in Fließgewässern sollten durch ausreichende breite Uferrandstreifen vermieden werden (LUBW 2019).
  • Belassen von Totholz im Uferbereich und im Gewässer.
  • Abschnittsweises, also nicht flächiges, Auf-den-Stock-Setzen von Ufergehölzen.
  • Räumung von übermäßigem Kronenmaterial nach Holzerntemaßnahmen aus dem Gewässerbett (Vermeidung von Eutrophierung und Eintrag von Huminstoffen).
  • Förderung eines natürlichen Uferbewuchses im Bereich der Wasserlinie durch standorttypische Ufergehölze (z.B. Weide, Erle) im Zuge der Mischwuchsregulierung und Bestandespflege.
  • Entnahme standortfremder Baumarten (v. a. Nadelholz) aus dem Uferbereich der Gewässer (FVA 2020).

Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen MaP):

  • Zulassen gewässerdynamischer Prozesse und Beseitigung von Barrieren (Herstellung der Durchgängigkeit).
  • Wiederanbindung ehemals wasserführender Gräben an bestehende Gewässer (zur Wasserretention im Bereich der Oberläufe).
  • Im Einzelfall Rückbau von Uferversteinungen (FVA 2020).

Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?

  • Verschmutzung der Gewässer durch Schlamm- und Feinsedimenteintrag, z.B. infolge von Rückearbeiten durch das Gewässer, Rücken auf Feinerschließungslinien bei nasser Witterung oder Anlage von Wegdrainagen die in ganzjährig wasserführende Gewässer münden.
  • Schadstoffeintrag durch nicht sachkundige Polterschutzspritzung oder Pflanzlochdüngungenund auslaufende Betriebsstoffe.
  • Dohlenbau mit Sohlabstürzen, z.B. im Rahmen von Wegebau und -instandsetzung (Behinderung oder Unterbindung der Durchgängigkeit von Gewässern).
  • Räumungen oder Kahlhiebe, die einen starken Stoffeintrag in die Gewässer zur Folge haben.
  • Anbau und Förderung von Fichte entlang von Gewässern und damit Versauerung des Lebensraumes durch Nadelstreu.
  • An Fließgewässern mit geringer Wasserführung kann eine Beseitigung beschattender Galeriewälder auf längerer Uferstrecke zu starker Besonnung und ungünstiger Erwärmung führen (FVA 2020).

Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug

  • „Erhaltung von naturnahen, strukturreichen, dauerhaft wasserführenden Gewässern mit lockerer, kiesiger bis steiniger Gewässersohle und einer natürlichen Gewässerdynamik.
  • Erhaltung eines guten chemischen und ökologischen Zustands oder Potentials der Gewässer ohne beeinträchtigende Feinsediment- oder Nährstoffbelastungen.
  • Erhaltung von geeigneten Versteck- und Laichmöglichkeiten wie Totholz, ins Wasser ragende Gehölzwurzeln, Uferunterspülungen und Hohlräume.
  • Erhaltung von durchgängigen Fließgewässern.
  • Erhaltung von Lebensräumen mit ausreichend wirksamen Fischschutzeinrichtungen im Bereich von Wasserkraftanlagen und Wasserentnahmestellen.“

Synergien und Zielkonflikte

Bei der Pflege von Auenwaldbeständen (91E0) kann sich durch das Auf-den-Stock-Setzen von Schwarzerle und Weiden-Arten über längere Uferstrecken die Besonnung der Fließgewässer erhöhen. Durch die daraus resultierende Erwärmung der Gewässer kann sich kurzfristig die Habitatqualität für die Groppe verschlechtern (FVA 2020).

Wesentliche Konflikte zwischen naturnaher Waldwirtschaft und den Ansprüchen der genannten drei Fischarten sind nicht zu erwarten. Die Erhaltung von Totholz am bzw. im Gewässer ist mit den Risiken bei Hochwasser abzuwägen. Die Beseitigung von Querverbauungen oder die Anlage von Fischaufstiegshilfen zur Herstellung der Durchgängigkeit stromabwärts von Krebslebensstätten kann die Einwanderung invasiver Krebsarten (u.a. Signalkrebs) begünstigen oder erst ermöglichen und damit zur Vernichtung von Beständen einheimischer Flusskrebse beitragen. Hier spielt die Übertragung der Krebspest und Konkurrenz eine entscheidende Rolle. Vor Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit ist daher in Abstimmung mit Fischereibehörden und Naturschutzverwaltung zu prüfen, ob ein entsprechendes Risiko gegeben ist. In diesem Fall hat der Schutz heimischer Flusskrebsarten Vorrang. In FFH-Gebieten ist der jeweilige Managementplan zu beachten (FVA 2020)!

Erkennungsmerkmale

Die Groppe ist ein nachtaktiver, bodenlebender Süßwasserfisch. Sie kann 15 Zentimeter groß werden, ihr keulenförmigem Körper ist schuppenlos und glatt mit einem breiten Kopf mit großem endständigem Maul, Kiemendeckel mit Dorn und auffällig großen Brustflossen. In ihrer Färbung passt sie sich dem Untergrund perfekt an. Die meist grau-bräunliche bis olivgrünliche Oberseite des Körpers ist unregelmäßig dunkel marmoriert mit vier undeutlichen, dunklen Querstreifen. Die Bauchseite ist heller gefärbt. Die grau gefleckten Flossen weisen eine strahlenförmige Zeichnung auf. Die Groppe besitzt keine Schwimmblase. Daher ist sie ein schlechter Schwimmer. Charakteristisch ist ihre ruckartige Fortbewegungsweise bei gespreizten Brustflossen (LfU 2014).

Verbreitung
Keine vollständige Verbreitung aufgrund lückenhafter Datenbasis
Systematik
Stamm
Chordata
Familie
Cottidae
Gattung
Cottus
Art
Cottus gobio Linnaeus, 1758
Artengruppe
Fische
Typ
Natura 2000
Fachkonzept
  • Gewässerschutz
Schutzstatus
  • Rote Liste BW:
    Vorwarnliste (V)
  • Rote Liste DE:
    (*) Ungefährdet
  • Natura 2000 / Vogelschutzrichtlinie:
    • Anhang II

Autoren

Bildautoren

Quellen

FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) 2020
Praxishilfe Fischarten: Groppe, Bachneunauge, Strömer.
LfU (Bayrisches Landesamt für Umwelt) 2014
Natura2000 Steckbriefe: Groppe (Cottus gobio).
LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) 2019
Die Groppe (Cottus gobio) - ein Leben am Gewässergrund.
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