Grauspecht

Grauspecht

Picus canus J. F. Gmelin, 1788

Beschreibung

Der Grauspecht bewohnt vielfältig strukturierte, lichte Laub- und Mischwälder, aber auch Aue- und Bruchwälder sowie Streuobstwiesen (FVA 2020).

Vorkommen in Baden-Württemberg

Verbreitungsschwerpunkte bilden das mittlere Neckarbecken, die Oberrheinebene, das Bauland, die Donauniederung und das Oberschwäbische Hügelland, wo der Grauspecht in Laub- und Mischwäldern und in Streuobstbeständen brütet. Höhere Lagen und reine Nadelwaldbestände (Schwarzwald, Schwäbische Alb, auch Schwäbisch-Fränkische Waldberge) sind unbesiedelt. Der Grauspecht ist ein regelmäßiger, aber lückig verbreiteter Brutvogel in allen Landesteilen Baden-Württembergs ( Hölzinger & Mahler 2001).

Lebensraum

Nahrungshabitat

  • Nahrungsquellen sind hauptsächlich Ameisen (oft 90 %), daneben auch holzbewohnende Insekten sowie Baumsaft (Ringelbäume), Beeren und Obst.
  • Insektenreiche Wiesen in Waldnähe, strukturreiche lichte Wald- und Wegränder, Blößen, Aufforstungsflächen und Lichtungen sowie lichte Südhänge (Ameisen!). Auch Totholz.
  • Randbereiche von lockeren, alten, grenzlinienreichen Laub- und Mischwäldern, v.a. mit Buche, Eiche und Kiefer (FVA 2020).

Bruthabitat

  • Höhlen werden vor allem in Totholz oder in Bäumen mit Stammschäden angelegt, bereits vorhandene (Schwarzspecht-) Höhlen werden gerne genutzt.
  • Auswahl von Brutplätzen oft im Waldesinneren (FVA 2020).

Lebensweise

  • Ganzjährig (Standvogel), z.T. Strichvogel (speziell Weibchen streifen außerhalb der Brutzeit oft weit umher).
  • Weite ökologische Amplitude; Tiere in höheren Lagen neigen saisonal zu ausgeprägten Vertikalwanderungen.
  • Ortstreu; Reviergröße beträgt - abhängig von der Habitatqualität - bis zu 300 ha.
  • Fortpflanzungszeit: 01.03. bis 30.07 (FVA 2020).

Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen

Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?

  • Belassen von Höhlenbäumen (z.B. Umsetzung des Alt- und Totholz-Konzeptes von ForstBW): Integration der Grauspecht-Höhlenbäume in Habitatbaumgruppen. Erhaltung von insbesondere liegendem Totholz in stärkeren Dimensionen.
  • Starke Eingriffe bei der Bestandespflege: Durchforstung, die temporär lichte Bestände schafft. Durchforstung, die Lichtbaumarten wie Esche, Pappel oder Erle fördert.
  • Temporäre Schaffung von Freiflächen im Zuge der Waldverjüngung.
  • Unvollständige Aufarbeitung von Schadholz (FVA 2020).

Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen Managementplans)

  • Erhaltung offener und besonnter Strukturen bei der Innen- und Außensaumpflege, die Ameisenlebensräume schützt und erhält.
  • Erhalt oder ggf. Umsiedlung von Ameisenvölkern (FVA 2020).

Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?

  • Umbau von Laub- und Mischwäldern in strukturarme Nadelbaum-Reinbestände.
  • Geringe Eingriffsstärke, die zu dauerhaft schattigen Beständen führt.
  • Entnahme von Überhältern, Höhlenbäumen, Habitatbäumen sowie Totholz.
  • Beseitigung bzw. Vernichtung von hügelbauenden Ameisen(-nestern) beim Rücken und Holzlagern.
  • Erstaufforstungen von Wiesen und mageren Standorten (Ameisenlebensräume) (FVA 2020).

Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug

  • „Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme.
  • Erhaltung von Auewäldern.
  • Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern.
  • Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln.
  • Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz.
  • Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen.
  • Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen.“

(Zitat aus VSG-VO v. 05.02.2010; Anlage 1)

Resümee

Lichtwaldart/Offenlandart. Sofern ausreichend Nahrungshabitate im angrenzenden Offenland vorhanden sind, ist der Grauspecht bezüglich der Waldlebensräume wenig anspruchsvoll. Ganz wesentlich ist aber ein ausreichendes Angebot an Höhlenbäumen (z.B. über das Alt- und Totholz-Konzept von ForstBW). Für den Grauspecht sehr förderlich und lebensraumerweiternd sind offene und lichte, tiefe Waldsäume und zumindest temporär lichte oder sogar offene Waldflächen. Dies erfordert aber in der Regel eine wiederkehrende intensive Pflege der sich hierfür anbietenden, oft linearen oder streifenförmigen Strukturen (FVA 2020).

Innerhalb von Vogelschutzgebieten ist der jeweilige Managementplan zu beachten.

Verbreitung
Keine vollständige Verbreitung aufgrund lückenhafter Datenbasis
Systematik
Stamm
Chordata
Familie
Picidae
Gattung
Picus
Art
Picus canus J. F. Gmelin, 1788
Artengruppe
Vögel
Typ
Natura 2000
Lebensraum
  • Habitatstrukturen
    • Alte Bäume / Habitatbäume (lebend)
    • Lichte Waldstrukturen (inkl. besonnte Waldränder)
    • Totholz
Fachkonzept
  • AuT-Konzept
  • GKWNS-Lichtwaldkonzept
    • WET / BHT Eichen-Mittelwald
    • Waldweidekonzept
    • Waldrandmerkblatt
Schutzstatus
  • Priorität:
    mittel
  • Rote Liste BW:
    Stark gefährdet (2)
  • Rote Liste DE:
    Stark gefährdet (2)
  • Bundesnaturschutzgesetz:
    4

Autoren

  • Sidonio-Rosas, Georgette
  • FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg)

Bildautoren

  • Ballenthien, Elena
  • Naumann, Johann Friedrich

Quellen

FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) & LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) 2020
Praxishilfe Grauspecht Entwurf.
Hölzinger, J. & Mahler, U. 2001
Die Vögel Baden-Württembergs, Nicht-Singvögel 3.