Dreizehenspecht
Beschreibung
Der Dreizehenspecht bewohnt boreo-montane bis subalpine fichtenbetonte (Misch-)Wälder mit lichten, sonnigen Waldpartien und Waldrändern sowie einem hohen Totholzanteil. Er ist eine Indikatorart für natürliche (Zerfalls-)Prozesse im Fichtenwald (FVA 2020).
Lebensraum
Nahrungshabitat
- Nahrungsgrundlage sind rindenbrütende und holzbohrende Insekten (meist Bock- und Borkenkäfer), die ganzjährig verfügbar sein müssen.
- Reich strukturierte, zumeist ältere Fichten- oder Tannenwälder bzw. fichtendominierte Bestände mit Zerfallsphasen und lichten Bereichen.
- Stete (!) Verfügbarkeit von frisch abgestorbenen Fichten und/oder hoher Anteil von stehendem (nachrangig auch liegendem) starkem Totholz. Indikatorwert ist > 30, optimal 70 m³/ha inkl. Baumstümpfe, Totholzstrünke und dürre Stämme.
Bruthabitat
- Jährlicher Bau von Höhlen, v.a. in tote oder absterbende Bäume (v.a. Fichte) mit Brusthöhendurchmesser ≥ 20 cm.
(FVA 2020)
Lebensweise
- Ortstreuer Standvogel mit niedrigen Siedlungsdichten.
- Reviergröße (70 - 200 ha, im Durchschnitt 100 ha), abhängig von Jahreszeit und Habitatqualität.
- Fortpflanzungszeit: 1. April bis 15. September (FVA 2020).
Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen
Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?
- Ausweisen eines kohärenten Netzes von Habitatbaumgruppen (HBG) und Waldrefugien mit Fichte/Tanne z.B. über das Alt- und Totholz-Konzept von ForstBW. Integration der Dreizehenspecht-Höhlenbäume und Habitatbäume (Ringelbäume, Signalbäume) in die HBG.
- Belassen von vor allem stehendem Totholz (z.B. auch über die Ausweisung von HBG).
- Förderung von Fichte, Tanne und Kiefer bei Bestandespflege und Durchforstung. Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen Managementplans).
- Über das Alt- und Totholz-Konzept hinausgehende Stilllegung von Waldbeständen, z.B. Ausweisung von Prozessschutzflächen wie Bannwälder.
- Belassen von frisch absterbenden Borkenkäfer-Fichten während der Brutzeit (z.B. in Habitatbaumgruppen und Waldrefugien).
- Verzicht auf die Aufarbeitung von Sturmwurf- und Schneebruchflächen in besetzten Revieren (FVA 2020).
Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?
- Zielstärkennutzung mit Zieldurchmesser < 50 cm.
- Entnahme von Überhältern, Höhlenbäumen, Habitatbäumen sowie Totholz.
- Borkenkäfermanagement ohne Belassen ausreichender Nahrungsressourcen.
- Umbau von naturnahen Nadelmischwäldern in Laubwälder.
- Kahlschlag oder Räumung > 1ha ohne Erhalt eines Altbaumreservoirs.
- Forstliche Arbeiten in der Brutzeit im Umkreis von ca. 50 bis 100 m um besetzte Höhlenbäume/-zentren (FVA 2020).
Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug
- „Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe.
- Erhaltung von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien.
- Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz.
- Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln.
- Erhaltung von Bäumen mit Höhlen.
- Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen.“ (Zitat aus VSG-VO v. 05.02.2010; Anlage 1)
Resümee
Klimaxart. Aufgrund seiner hohen Ansprüche an xylobionte Käferlarven (zur Brutzeit v.a. an Borkenkäfer) ist eine erfolgreiche Reproduktion auch bei Umsetzung des Alt- und Totholz-Konzeptes nicht sichergestellt. Eine spürbare Ausbreitung des Dreizehenspechtes erfolgt zumeist nur während und nach Borkenkäfergradationen in Fichtenbeständen. Weitere großräumig wirksame Maßnahmen, v.a. zur dauerhaften (Bannwälder) oder temporären Stilllegung von Wäldern sind für eine dauerhafte Ausbreitung i.d.R. erforderlich. Nach § 14 Abs. 1 Satz 4 und 5 LWaldG sind Waldbesitzer verpflichtet, der Gefahr durch Forstschädlinge vorzubeugen und sie zu bekämpfen. Die Erhaltung von Alt- und Totholz sowie Schadholz auf einem für den Dreizehenspecht ausreichenden Niveau geht mit einem hohen Waldschutzrisiko einher. Dies zu steuern und im Einzelfall abzuwägen ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe für alle Revierleitenden. Sie kann aber gelingen, wenn ausreichend dauerhafte Schutzzonen vorhanden sind, die mit temporären ergänzt werden. Innerhalb von Vogelschutzgebieten ist der jeweilige Managementplan zu beachten (FVA 2020).
Weitere Informationen
- Informationen zur Art: Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie (LUBW)
- Maßnahmen im Wald: Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete (LUBW)
- Dreizehenspecht und Borkenkäfer (waldwissen.net)
- Der Dreizehenspecht (waldwissen.net)
- Stamm
- Chordata
- Familie
- Picidae
- Gattung
- Picoides
- Art
- Picoides tridactylus
-
Wuchsgebiet
- Schwarzwald
-
Waldtypen
- Moorwälder
- Nadelwälder
-
Habitatstrukturen
- Alte Bäume / Habitatbäume (lebend)
- Totholz
- AuT-Konzept
- Bannwaldprogramm
- Bestand
- Priorität:
hoch - Rote Liste BW:
Vom Aussterben bedroht (1) - Rote Liste DE:
(*) Ungefährdet -
Bundesnaturschutzgesetz:
4
Autoren
- FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg)
Bildautoren
- Ballenthien, Elena
- Hohlfeld, Frank
- Mayer, Josepha
- Werwie, Felicitas
- Zielewska-Büttner, Katarzyna
Quellen
- Praxishilfe Dreizehenspecht Entwurf.