Biber

Biber

Castor fiber Linnaeus, 1758

Beschreibung

Der Biber (Castor fiber) ist mit seiner Körperlänge von bis zu 1,35 m das größte Nagetier Eurasiens. Mit seinem abgeplatteten schuppigen Schwanz und den Schwimmhäuten an den Hinterfüßen ist er gut an seine semi-aquatische Lebensweise angepasst. Einst weit verbreitet, war sein Lebensraum Mitte des 20. Jahrhunderts auf nur noch drei Vorkommensgebiete in Europa reduziert. Wiederbesiedlungen haben dem Biber in jüngerer Zeit zu einer beachtlichen Ausbreitung verholfen (LUNG M.-V. 2020). Der Biber gilt als Habitat- und Landschaftsgestalter (LUBW 2010).

Vorkommen in Baden-Württemberg

Heute kommt der Biber in Baden- Württemberg an den Gewässern Donau, Rhein, Neckar und Tauber vor, sowie an deren Nebenflüssen (Meinig et al. 2019). Der Biber nutzt dort das gesamte Gewässersystem, bevorzugt aber (Weichholz-)Auen- und Bruchwälder. Er ist ein Habitat- und Landschaftsgestalter und eine Charakterart der großen Flussauen (FVA 2020).

Lebensraum

Der Biber bewohnt bevorzugt Au- und Bruchwälder, insbesondere Weichholzauen, aber auch Seen und kleinere Fließgewässer. Voraussetzung ist das Vorhandensein ausreichend vieler Äsungspflanzen, besonders auch als Winternahrung. Dazu gehören diverse Laubgehölze, Wasserpflanzen, Sträucher und Kräuter (LUBW 2010).

Der große Nager gestaltet seinen Lebensraum selbst. Durch das Anlegen von Dämmen wird die Gewässerhöhe reguliert. Dabei können Fließgewässer verlangsamt, umgeleitet und Flächen überschwemmt werden. Um die Bibersiedlungen herum entstehen infolge der Baumfällaktivität für andere Arten wertvolle offene Lebensräume (Meinig et al. 2019). Deswegen gilt er als Charakterart der großen Flussauen (FVA 2020).

Habitatstrukturen im Wald

  • Ausgedehnte, lichte Auen- und Bruchwälder mit Weide, Erle und Schwarzpappel.
  • Gewässer mit einer Mindestwassertiefe von 50 cm, geringere Wassertiefe bedingt einen Dammbau.
  • Damm und Biberburg bestehend aus Zweigen, Ästen, Grasbulten und Schlamm.
  • An Fließgewässern Erdbau in der Uferböschung.
  • Nahrungsquelle sind Kräuter und Gräser, gewässernahe Feldfrüchte, Blätter, Wurzeln, Gehölztriebe und Rinde von Weichhölzern (FVA 2020).

Lebensweise

Raum- und Zeitdynamik

  • Reviere an Gewässern von 1-3 km Länge. Jungbiber wandern bis zu 100 km.
  • Die Art ist streng territorial.
  • Sind alle Reviere besetzt, bleibt die Zahl der Biber in einem Gebiet konstant oder sinkt.
  • Temporäre Verwaisung von Revieren durch begrenzte Gehölzverfügbarkeit ist möglich.
  • Paarung: Januar bis März, monogame Art.
  • Aufzucht der Jungen: Mai bis September. (FVA 2020)
  • Aktionsraum an Land im Schnitt bis zu 50 m vom Gewässer entfernt.
  • Anlage der Baue in Uferböschungen oder als Burg aus Ästen und Reisig.
  • Legt Wintervorräte (Äste) unter Wasser an.

Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen

Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?

  • Belassen von Totholz (Baumstümpfen, stehenden Totholzstrünken, dürren Stämmen, Kronenholz, Ringelbäumen und Wurzeltellern) in Gewässernähe (FVA 2020).
  • Förderung auentypischer Bestockung (Weide, Pappel, Erle, Eiche, Esche) (FVA 2020).
  • Belassen eines 50 m breiten Streifen entlang der Gewässerufer. Auf dieser Fläche sollen Weichholzarten (30% Weiden und Pappeln) und ein hoher Strauchanteil gefördert werden (Meinig et al. 2019).

Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen Managementplans)

  • Bereitstellung und Belassen von Überflutungsflächen (Nutzungsverzicht) (FVA 2020).

Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?

  • Beseitigung der natürlichen Ufervegetation, v.a. von Weichhölzern (Pappel, Weide, Erle).
  • Aufforstungen von Ufersäumen mit Nadelbäumen.
  • Entnahme von angenagten oder gefällten Bäumen bei Verkehrssicherungsmaßnahmen.
  • Beschädigung der Biberburgen, der Erdbaue und Dämme beim Holzrücken.
  • Veränderungen des Wasserhaushaltes (FVA 2020).

Gefährdungen ergeben sich für den Biber durch Nutzungskonflikte mit dem Menschen (Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, menschliche Bautätigkeiten in Auegebieten, direkte Zerstörung der Biberdämme als Schutz vor drohender Vernässung), durch den Gewässerausbau sowie durch Landschafts- und Gewässerzerschneidung (Meinig et al. 2019).

Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug

  • Erhaltung von naturnahen Auen-Lebensraumkomplexen und anderen vom Biber besiedelten Fließ- und Stillgewässern.
  • Erhaltung einer für den Biber ausreichenden Wasserführung, insbesondere im Bereich der Baue und Burgen.
  • Erhaltung eines ausreichenden Nahrungsangebots an Weichhölzern, insbesondere Erlen (Alnus glutinosa und Alnus incana), Weiden (Salix spec.) und Pappeln (Populus spec.), sowie an Kräutern und Wasserpflanzen.
  • Erhaltung von unverbauten Uferböschungen und nicht genutzten Gewässerrandbereichen.
  • Erhaltung der Burgen und Wintervorratsplätze sowie von Biber-Dämmen, -Bauen und durch den Biber gefällten und von diesem noch genutzten Bäumen.“

Resümee

Der Biber fördert und beeinflusst die Entstehung von Auenwaldhabitaten. Es ergeben sich dadurch viele Wechselwirkungen mit anderen Arten und Lebensraumtypen. Der Biber kann von der Umsetzung des AuT-Konzeptes (z.B. Ausweisung von Waldrefugien in Überflutungsauen) profitieren. Darüber hinausgehende Pflegemaßnahmen betreffen v.a. die Baumartenwahl in einem Streifen von 10-30 m entlang der Wohngewässer sowie die Gewässerregulierung.

Biberschäden können minimiert werden, z.B. durch: - Quarzsandanstrich (z.B. Wöbra), Drahthosen oder Wuchshülsen als Schutz von Einzelgehölzen oder Stecklingen. - Vorbau von weichholzreichen Gewässerrandstreifen. - In den Übergangsbereichen zu Kulturen durch die Anlage von Reisigwällen.

Bei notwendigen Eingriffen in das Wasserregime (z.B. Dammabsenkung oder Damm-Abbau) ist eine Kontaktaufnahme mit den Regierungspräsidien, den zuständigen Bibermanagern oder den Landratsämtern erforderlich. Innerhalb von FFH-Gebieten die Erhaltungsmaßnahmen des jeweiligen Managementplans beachten! (FVA 2020)

Weitere Informationen

  • Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie: https://pudi.lubw.de/publikationen
Verbreitung
Systematik
Stamm
Chordata
Familie
Castoridae
Gattung
Castor
Art
Castor fiber Linnaeus, 1758
Artengruppe
Säugetiere
Typ
Natura 2000
Fachkonzept
  • Gewässerschutz
Schutzstatus
  • Priorität:
    niedrig
  • Rote Liste BW:
    Stark gefährdet (2)
  • Rote Liste DE:
    Vorwarnliste (V)
  • Bundesnaturschutzgesetz:
    4
  • Natura 2000 / Vogelschutzrichtlinie:
    • Anhang II
    • Anhang IV

Autoren

  • Georgi, Maria
  • Liegl, Gerhild

Bildautoren

  • Ballenthien, Elena
  • Bouf16
  • Mayer, Josepha
  • Raubenstine, Steve

Quellen

FVA (Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) & LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) 2020
Praxishilfe Biber Entwurf.
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern 2020
Castor fiber LINNAEUS, 1758 Eurasischer Biber. Abgerufen am 19.04.2020.
Meinig, H., Teubner, J., Dolch, D., Dalbeck, L., & Zimmermann, M. 2019
BfN Internethandbuch Säugetiere - Sonstige: Biber (Castor fiber). Abgerufen am 19.04.2020.
UM (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg) & LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) 2010
Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie.