Berglaubsänger
Beschreibung
Der Berglaubsänger kommt an wärmebegünstigten felsigen Steilhängen mit lichtem Kiefernwald, Kiefern-Buchen-Mischwald, sowie Eichen-Buchenwald mit reicher Strauch- und Krautschicht vor. Als weiteren Lebensraumtyp werden Randwälder von Hochmooren genutzt. Er ist ein Bodenbrüter (Südbeck 2005, LUBW 2014).
Lebensraum
Mattwüchsige, lichte bis lückige Grenzstandorte im und am Wald, oft mit Felsen. Aktuell vor allem sonnenexponierte Steilabfälle mit schwacher Strauch- und ausgeprägter Grasschicht. Daneben Hochmoore mit grasiger Krautschicht einschließlich degradierter Stadien (FVA 2020).
Nahrungshabitat
- Nahrung (Arthropoden) vorwiegend aus dem oberen Kronenbereich (mit Kronentotholz und Dürrästen).
Bruthabitat
- Räumige Laub- und Nadelwälder mit Eiche, Buche, Fichte und Kiefer in südexponierter Hanglage mit felsigen Steilabfällen oder Schutthalden, grasiger Kraut- und verschieden ausgeprägter Strauchschicht (lückige, tiefe Beastung). Ideal sind Steppenheidegebiete.
- Überschirmungsgrad der Baumschicht zwischen 20-50 %.
- Unvollständige Strauchschicht (20-70 %) oder tiefe Krone, die als „Stufenleiter“ dienen kann.
- Vorkommen auch in flachen, relativ kalten, mit Bergkiefer, Moorkiefer und Birke durchsetzten Hochmooren mit geschlossener Krautschicht und geringfügiger (Beer-)Strauchschicht einschließlich degradierter Stadien. Wichtig: Vorhandensein von trockenen Stellen, die sich schnell erwärmen (Brutplatz).
(FVA 2020)
Lebensweise
- Zugvogel
- Reviergröße 3-4 ha
- Bodenbrüter
- Jahreszeitliches Auftreten ebenso wie die Fortpflanzungszeit: 15.04.-15.08.
(FVA 2020)
Empfohlene Schutz- und Fördermaßnahmen
Von welchen Forstbetriebsarbeiten profitiert die Art?
- Verjüngungshiebe und starke Lichtwuchsdurchforstungen, soweit dichte Bestände auslichten und den Deckungsgrad der Kronenschicht stark senken, im Optimalfall auf ca. 50 %.
- (Temporäre) Offenhaltung von kleinflächigen Lichtungen, Blößen und Lücken im Wald im Zuge der Bestandespflege.
- Förderung von Lichtbaumarten, insbesondere der Eiche.
Spezielle Pflegemaßnahmen (unter Beachtung des jeweiligen MaP)
- Eingriffe zur Förderung lichter Waldstrukturen, die den Deckungsgrad der Kronenschicht deutlich unter 50 % senken.
- Mittelwaldartige Bewirtschaftung mit Erhaltung von Eichen (oder anderen großkronigen alten Bäumen) als Überhälter.
- Biotoppflege an Felspartien und Geröllhalden; dauerhafte Erhaltung lichter Strukturen in südexponierten Steillagen.
- Wiedervernässung von Mooren (in einer Weise, die trockene Stellen und damit Bodennester zulässt).
- Zurückdrängen der Sukzession auf mageren Waldwiesen, sowie in Mooren, Fels- und Steppenheidebereichen.
- Ausformung einer lichten Strauchschicht, die als Stufenleiter zwischen oberer Krone und Boden dienen kann, die Strauchschicht soll gelichtet, darf aber nicht ganz entfernt werden.
Welche Forstbetriebsarbeiten können erhebliche Beeinträchtigungen darstellen?
- Unter- und Vorbau sowie fehlende oder zu schwache Durchforstung in lichten Laub- und Nadelwäldern.
- Dulden einer natürlichen Unterwanderung von Schattenbaumarten insb. der Buche in Eichenwäldern.
- Aufforstung schwachwüchsiger Standorte mit Douglasie (Abstand von i.d.R. 300 m zu naturnahen Lebensräumen auf bodensauren, basenarmen und trockenen Standorten ist einzuhalten).
- Forstliche Arbeiten während der Brutzeit in empfindlichen Bereichen (Bodenbrüter!).
(FVA 2020)
Landesweite Erhaltungsziele mit Waldbezug
- „Erhaltung von lichten, stufig aufgebauten Waldbeständen, insbesondere an warmen, südexponierten, steil abfallenden Hängen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit spärlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht
- Erhaltung flacher, feuchter, mit Bergkiefern, Fichten und Birken durchsetzter Hochmoore mit geringer Strauch- und Krautschicht
- Erhaltung der Steppenheidegebiete mit spärlichem Baumbestand, wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke
- Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.04.-15.08.).“ (Zitat aus VSG-VO v. 05.02.2010; Anlage 1)
Erkennungsmerkmale
Der Berglaubsänger ist ein unscheinbar gefärbter Vogel mit einer Länge von etwa 11 Zentimetern, also kleiner als ein Spatz. Ein typisches Merkmal ist die gelbgrüne Färbung des Bürzels und der Ränder der Flügeldecke (Südbeck 2005, LUBW 2014).
Resümee
Lichtwaldart/Offenlandart. Die Art besiedelt waldbauliche Grenzstandorte mit lichten Waldstrukturen (i.d.R. Relikthabitate). Die Erhaltung der Art erfordert aufgrund der natürlichen Sukzessionsdynamik ein aktives Handeln, das über die naturnahe Waldwirtschaft hinausgeht. Dies kann zu einem Zielkonflikt führen, wenn aus waldbaulicher Sicht eine natürliche Sukzession zu einem dichteren, oft buchengeprägten Wald erwünscht ist. Vor der Durchführung von Maßnahmen wird eine Abstimmung mit den ASP-Umsetzenden empfohlen. In Vogelschutzgebieten zuerst den jeweiligen Managementplan beachten (FVA 2020).
Weitere Informationen
- Informationen zur Art: Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie
- Zu Maßnahmen im Wald: Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete
- Stamm
- Chordata
- Familie
- Phylloscopidae
- Gattung
- Phylloscopus
- Art
- Phylloscopus bonelli
-
Wuchsgebiete
- Schwäbische Alb
- Schwarzwald
- Südwestdeutsches Alpenvorland
-
Waldtypen
- Moorwälder
- Nadelwälder
- Trockenwälder
-
Habitatstrukturen
- Felsen / Blockhalden / Schutthänge
- Lichte Waldstrukturen (inkl. besonnte Waldränder)
- GKWNS-Lichtwaldkonzept
- Bestand
- Priorität:
hoch - Rote Liste BW:
Vom Aussterben bedroht (1) - Rote Liste DE:
(*) Ungefährdet -
Bundesnaturschutzgesetz:
4 - Verantwortungsart BW:
ja
Autoren
- Georgi, Maria
- Schürmann, Lara
Bildautoren
- Ballenthien, Elena
- Gerber, Michael
Quellen
- Praxishilfe Berglaubsänger Entwurf.
- Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie.
- Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands..