Schonwald

Malscher Bergwald

Typ Schonwald (Nr. 412)
Ersterklärungsjahr 2015
Verordnungsjahr 2015
Fläche 142,4 ha (1.424.000 m²)
Regierungsbezirk Karlsruhe
Landkreis Karlsruhe
Gemeinde Malsch
Waldbesitzart Kommunalwald
Wuchsgebiet Schwarzwald
Höhe über N.N. 240-453 m
Klimahöhenzone kollin sommerwarm (100 %)
Hangneigung 20 % - < 40 % (70 %)
Waldgesellschaft Hainsimsen-Buchenwald (82 %)
Hauptbaumart/Gruppe Buchen (70 %)
Schutzgebietssteckbrief Schonwald Malscher Bergwald
Verordnung § 3: Schutzzweck
Schutzzweck-Kategorie Schutzobjekt
Altholzerhalt
  • Altbestand / altholzreicher Bestand
Bestockung
  • Lebensraum
    • Auewälder mit Erle, Esche, Weide*
    • Hainsimsen-Buchenwald*
    • Schlucht- und Hangmischwälder*
    • Waldmeister-Buchenwald*
Fauna
  • Allgemein*
Flora
  • Allgemein*
Kleinräumiger Nutzungsverzicht
  • unbeeinflusste Entwicklung / Nutzungsverzicht auf Teilbereich

* innerhalb des Natura 2000-Gebiets

Stand 2015

(1) Schutzzweck des Schonwaldes ist es, die von Althölzern geprägten Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder (FFH-Lebensraumtypen 9110 und 9130) sowie den auf Sonderstandorten kleinflächig vorkommenden Erlen-Eschen-Wald (FFH-Lebensraumtyp *91E0) und den Ahorn-Eschen-Blockwald (FFH-Lebensraumtyp *9180) mit ihren Pflanzen- und Tierarten zu erhalten oder aus Beständen mit einer anderen Baumartenzusammensetzung heraus zu entwickeln. (2) Auf den in der Karte gesondert dargestellten, auf Dauer eingerichteten Stilllegungsflächen (Waldrefugien) sollen die Waldbestände ihrer natürlichen Entwicklung bis zum Zerfall überlassen werden (Nutzungsverzicht aus ökologischen Gründen). (3) Der Schonwald dient insofern der Erhaltung und der Entwicklung eines Teils der im FFH-Gebiet 7116-342 »Wälder und Wiesen bei Malsch« vorkommenden und nach der FFH-Richtlinie geschützten Waldlebensraumtypen sowie der dort vorkommenden Arten.

Verordnung § 6: Schutz- und Pflegegrundsätze
Maßnahmen-Kategorie Maßnahmen
Alt- und Totholz / Habitatbäume
  • Altholzanteile erhöhen
  • Belassen von Altbestandsresten bis zum natürlichen Verfall
  • stehende Totholzanteile belassen
  • liegende Totholzanteile belassen
  • Stehende Totholzanteile erhöhen
  • Liegende Totholzanteile erhöhen
  • Erhaltung ausgewählter Habitatbäume
  • Markierung ausgewählter Habitatbaumgruppen
Artenschutz
  • spezielle Artenschutzmaßnahme
  • spezielle Artenschutzmaßnahme
Beschränkungs- / Erschließungsmaßnahme
  • Maßnahmen an Verkehrswegen
  • Besucherlenkung
Biotopschutz und -pflege
  • Vorhandene Waldbiotope erhalten und pflegen
  • Vorhandene Waldbiotope erhalten und pflegen
Dienstleistungen
  • Management
Entwicklung /Pflege von Offenland (Grünland) Lichtstrukturen
  • Einzelbäume freistellen
Forstliche Maßnahme (Waldbausystem)
  • Einzelbaum-/Baumgruppennutzung
  • Erhöhung der Produktionszeiten
  • Naturnahe Waldbewirtschaftung
Nutzungsverzicht
  • Nutzungsverzicht aus ökologischen Gründen
Steuerung der Baumartenzusammensetzung
  • Anbauverzicht gebietsfremder Arten
  • Umbau in standorttypische Waldgesellschaft
  • Förderung der Naturverjüngung standortheimischer Arten (fakultativ => Artenschlüssel)
  • Entnahme standortfremder Baumarten vor der Hiebsreife (fakultativ => Artenschlüssel)
  • Förderung standortheimischer Baumarten bei der Waldpflege
Steuerung der Waldstruktur
  • Möglichst langer Erhalt des vorhandenen Bestandescharakters (Aufbau und Struktur)
keine Maßnahme / Sukzession / Acker- Grünland
  • unbegrenzte Sukzession

Forstliche Maßnahmen - Stand 2015

(1) Um das Schutzziel, insbesondere die Verbesserung der Biotop- und Habitatvielfalt innerhalb der bestehenden Buchenwälder, zu erreichen, wird der Schonwald unter Beachtung des jeweils gültigen NATURA 2000-Mangementplans dauerwaldartig bewirtschaftet. Ausgenommen hiervon sind die einzelnen, in der Karte näher bezeichneten Stilllegungsflächen (Waldrefugien). (2) Für die dauerwaldartige Bewirtschaftung der nicht stillgelegten Waldflächen gelten folgende Grundsätze: 1. Die Bewirtschaftung erfolgt im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft. Die Belange des Natur- und Artenschutzes werden dabei in besonderem Maße berücksichtigt. 2. Die gesetzlich besonders geschützten Waldbiotope, der Bodenschutzwald sowie andere Waldbereiche mit besonderen Schutzfunktionen werden erhalten, gepflegt und soweit möglich weiterentwickelt. 3. Die Potenziale der natürlichen Verjüngung der Waldbäume sind zu nutzen. 4. Buchen-Laubholz-Althölzer werden nur langsam natürlich verjüngt (lange Nutzungs-zeiträume). 5. Die Nutzung erfolgt i.d.R. einzelbaumweise bis maximal truppweise; eine großflächigere Verjüngung in eichenreichen Bestandespartien ist möglich. 6. Die Nutzung in den Althölzern entspricht maximal dem laufenden Zuwachs. 7. Die standortheimische, lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung wird, insbesondere in Jungbeständen, gefördert. 8. Auf den Anbau und die Förderung von nichtstandortheimischen Baumarten (wie z.B. Douglasie, Fichte, Rot-Eiche) wird verzichtet; eine aktive Übernahme dieser Baumarten aus Naturverjüngung erfolgt nicht. 9. Nichtstandortheimische Baumarten werden vorrangig genutzt. 10. Nicht dem Standortwald entsprechende Bestände werden kontinuierlich unter Ausnutzung des natürlichen Verjüngungspotenzials zu naturnahen, dem jeweils standorttypischen FFH-Lebensraumtyp entsprechenden Beständen entwickelt. Eine geringe Beimengung lebensraumtypischer Nadelbaumarten (Weißtanne) ist zulässig. 11. Altholz, Habitatbäume sowie stehendes und liegendes Totholz sollen möglichst erhalten und angereichert werden. Hierzu werden Habitatbaumgruppen ausgeschieden und bis zum Zerfall der natürlichen Entwicklung überlassen (Nutzungsverzicht). Die Randbäume der Habitatbaumgruppen sowie einzeln stehende Habitatbäume werden dauerhaft markiert. 12. Die Stechpalme als charakteristische Art des atlantischen Buchen-Waldes ist bei der Durchführung forstlicher Maßnahmen zu schonen. (3) Für die Stilllegungsflächen (Waldrefugien) gelten folgende Regeln: 1. In den in der Karte markierten Bereichen wird die forstliche Bewirtschaftung dauerhaft aufgegeben. Eine Holznutzung findet nicht statt (Nutzungsverzicht). Die Flächen einschließlich der dort befindlichen Maschinenwege werden der natürlichen Entwicklung überlassen. 2. Sämtliches Totholz (stehend und liegend) verbleibt im Bestand. 3. Soweit es für die Erhaltung von Eichen, insbesondere von Alteichen, erforderlich ist, können ausnahmsweise einzelne bedrängende Bäume gefällt werden; das anfallende Holz verbleibt jedoch im Bestand. 4. Innerhalb eines Verkehrssicherungsbereichs von 30 Metern entlang von Fahrwegen (eine Baumlänge) sind im Bedarfsfall Maßnahmen zur Verkehrssicherung möglich; das anfallende Holz verbleibt jedoch im Bestand; 5. Falls die Vegetation eine unerwünschte und dem Schutzzweck des Schonwaldes zuwiderlaufende Entwicklung nimmt, ist die Durchführung von gezielten Pflegemaßnahmen in Abstimmung mit der höheren Forstbehörde möglich. Soweit Artenschutzbelange betroffen sind, ist auch die höhere Naturschutzbehörde zu beteiligen. (4) Im Bereich der alten Sturmwurfflächen am Steilhang in den Abteilungen 43 und 49 sollen dauerhaft bis zu zwei Aussichtspunkte freigehalten werden. Hangabwärts kann die Wuchshöhe der Bäume durch niederwaldartige Bewirtschaftung begrenzt werden.

Exposition Flächenanteil
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Datengrundlage
Hangneigung Flächenanteil
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Datengrundlage

Digitale Geländemodelle (Auflösung 25m): Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) (Stand 2020).

Parameter vieljähriges Mittel
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Dauer Vegetationsperiode {{formatDays(wsgStats['climate_parameters'][0].vegetation_period_length_d)}}
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Windgeschwindigkeit {{formatSpeed(wsgStats['climate_parameters'][0].wind_speed_mps)}}
Pot. Sonneneinstrahlung {{formatRadiation(wsgStats['climate_parameters'][0].potential_solar_radiation_kwhpsqm)}}
Datengrundlage

Modelliert aus Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Klimaperiode 1991-2013 (Stand 2016, Auflösung 250m).
Datenaufbereitung durch die Waldschutzgebietkonzeption der FVA (Abteilung Waldnaturschutz).

Naturnähe Flächenanteil
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Datengrundlage

Naturnähe der Baumartenzusammensetzung (Waldschutzgebietskonzeption; Abteilung Waldnaturschutz, Stand 2016).

Waldgesellschaft (BWI) Flächenanteil
Datengrundlage

Regional-zonale Standorteinheiten (Stand 2020). Standortskundliche Geodaten. Weiterführende Informationen: FVA-Standortskkartierung

Baumarten(-gruppen) Flächenanteil
Datengrundlage

Waldeinteilung der Forsteinrichtung (LWD). Geodaten des Landesbetriebes ForstBW (Stand 2020).
Weiterführende Informationen: FVA-Waldschutzgebietskonzeption

Altersklassen Flächenanteil
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Datengrundlage

Waldeinteilung der Forsteinrichtung (LWD). Geodaten des Landesbetriebes ForstBW (Stand 2020).
Weiterführende Informationen: FVA-Waldschutzgebietskonzeption

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Laub-/Nadelbäume Flächenanteil
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Verlauf Lücken ({{minyear}}-{{maxyear}})
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* berechnet sich aus dem Anteil der überschneideten Waldbiotopsfläche innerhalb des Waldschutzgebiets